Nachweis des Arbeitgebers über die Anzahl der Arbeitstage kann nicht erbracht werden. Was passiert?
Der Nachweis des Arbeitgebers über die Anzahl der Abeitstage kann nicht erbracht werden. Was passiert dann?
5 Antworten
Also bei mir war es dann so, das sie einfach von 230 Arbeitstagen ausgegangen sind obwohl ich 6 Tage ( Einzelhandel) arbeite. Wollen so einen Kalender wo jeder Tag dokumentiert wird und das dann vom Arbeitgeber abgezeichnet wird. Jedes mal gibt es darüber einen Papierkrieg und Streß mit Arbeitgeber. Genau wie bei den km für den Weg zur Arbeit, da soll man am besten ein Fahrtenbuch führen und dann finden sie wieder was damit Du nicht zu "viel" zurück bekommst
Danke schön, Wiederspruch habe ich selbstverständlich eingelegt und Der Routenplaner funktioniert ja auch sehr gewissenhaft wenn überall Baustellen sind. Danke für die Qualifizierten Kommentare
Das Finanzamt schätzt dann die Arbeitstage, bei einer 6-Tage-Woche geht man von 305, bei einer 5-Tage-Woche von 252 Arbeitstagen pro Jahr aus, davon werden dann die Urlaubs- und Krankheitstage abgezogen.
Was, vom Arbeitgeber? Dazu ist er aber verpflichtet.
wieso nicht ?....im schlimmsten Falle bekommst du keinen Lohn.
warum kann der nicht erbracht werden?
Es liegen keine Arbeitszeitnachweise mehr vor.
Aus welchem Jahr brauchst du die denn?
du schreibst so hilfreich und ausführlich, dass wir genau wissen, worum es geht :-)
Das Finanzamt fordert diesen Nachweis bei mir an. Leider liegen keine Arbeitszeitnachweise mehr vor. Meine Frage ist, was passiert, wenn ich diesen Nachweis nicht dem Finanzamt vorlegen kann. Hintergrund für die Anforderung wird wohl sein, dass ich einer Teilzeittätigkeit nachgehe und für 3,5 Stundentägliche Arbeitszeit 80 km täglich fahre. (5Tage Woche)
Aus den Jahren 2010 und 2011. Die Arbeitszeiten werden aber lediglich ein halbes Jahr aufbewahrt.
Firmen müssen die Personalunterlagen incl. Arbeitszeitabrechnungen 6 Jahre aufbewahren. Bitte geh der Sache bei deinem Arbeitnehmer noch mal nach.
Firmen müssen die Personalunterlagen incl. Arbeitszeitabrechnungen 6 Jahre aufbewahren. Bitte geh der Sache bei deinem Arbeitnehmer noch mal nach.
Dann legt man eben Einspruch ein.
Bei der Entfernung wird schon mal mit dem Routenplaner geprüft, ob die Entfernung stimmt. Ein Fahrtenbuch sollte man führen, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ungewöhnlich groß ist.
Genau, die Bearbeiter haben ja auch nichts besseres zu tun.