Nachträglicher Rundfunkbeitrag für Hotel/Pension?
Hallo alle zusammen,
meine Familie besitzt eine Pension.
Und erst heute haben wir ein Schreiben erhalten, dass wir unterschiedliche Daten angeben müssen und dann den Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Bisher hatten wir das nicht gewusst.
Die Pension haben wir fast 8 Jahre.
Heißt das wir müssen nach dem Ausfüllen und Verschicken des Schreibens für 8 Jahre nachträglich die Rundfunkbeiträge bezahlen?
4 Antworten
Wohl nur fuer die Zeit nach dem 31.12. 2018. Alles vor dem 1.1. 2019 duerfte verjaehrt sein.
Das gehört nun wirklich zum Allgemeinwissen, dass man für Beherbergungsbetriebe genauso wie für eine Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlen muss. Den Betrieb hättet ihr also längst anmelden müssen.
Und so leid es mir tut, da ist noch nichts verjährt. Die 3-jährige Verjährungsfrist setzt nämlich voraus, dass ihr euch mit dem Betrieb angemeldet habt, aber der Beitragsservice vergessen hat, die Rundfunkbeiträge einzufordern. Ihr habt aber mangels Anmeldung die kraft Gesetzes geschuldeten Rundfunkbeiträge "hinterzogen". In diesem Fall greift die 3-jährige Verjährung nicht, vielmehr gelten dann 10 Jahre.
Juristisch gesehen handelt es sich dabei um einen Fall, in dem die Einrede der Verjährung wegen Rechstmißbrauch ausgeschlossen ist. Hintergrund: Wer sich selbst rechtswidrig verhält, soll sich auf das Recht der Verjährung nicht berufen können. Das ist leider so schon hinreichend oft von den Gerichten so entschieden worden.
Zur Höhe der geschuldeten Rundfunkbeiträge lässt sich sagen, dass für die Betriebsstätte ein Drittel Rundfunkbeitrag und für jedes Gästezimmer zusätzlich je ein weiteres Drittel Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Von 01.2013 bis 03.2015 betrug der volle Rundfunkbeitrag 17,89 €, von 04.2015 bis 06.2021 betrug er 17,50 € und seit 07.2021 beträgt er 18,36 € monatlich, so dass du jetzt ausrechnen kannst, was auf euch zukommt
Vermutlich ja..
Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Beherbergungsbeitrag für rechtens erkannt hat, kommt man da als Hotel nicht drumrum. Zumindest dann nicht, wenn man den Gästen auf den Zimmern TV, Radio oder Internet zur Verfügung stellt.
Das sollte man allerdings wissen, wenn man eine Pension hat.
Das heißt, es gibt eine Nachnachzahlung. Aber nicht für acht Jahre. Verjährungsfrist sind die üblichen drei Jahre zum Jahresende.