Nachträglich Fehler in KFZ-Reparatur-Rechnung festgestellt, was tun?

7 Antworten

Darauf würde ich mich nicht einlassen. Die wollen dich nur binden, aber wer sagt, dass du wieder zu denen gehst wenn eine Reparatur notwendig ist? Natürlich ist eine Rücküberweisung möglich.

Um welche Betragshöhe geht es denn???? Gibt auch noch andere Möglichkeiten einer Verrechnung....

fladn 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 15:28

lediglich ein zweistelliger betrag, aber es geht mir auch mehr ums prinzip...

Hallo

das ist nicht so "simpel" und Anhand der wenigen Informationen eh nicht definitiv zu beantworten. Zuerst müsstest du die AGB der Firma lesen und bei Werkstattketten wie ATU ist das "normal".

Und man muss nicht warten bis was kaputt geht. KFZ müssen regelmässig zur Wartung/Inspektion damit nichts kaputt geht oder eben möglichst spät kaputt geht. Jedes Jahr gibt es einen Ölwechsel und meist eine Winterdruchsicht mit Räderwechsel.

In KFZ Werkstätten basiert die Rechnungsstellung meist auf Software mit festen Preislisten/Strukturen. Wenn da ein "Fehler" passiert kann man nicht einfach stornieren sondern muss man einen neuen Buchungsvorgang zur Korrektur anlegen (welcher evtl. wie auch das Storno die Preisliste inkonsistent macht) und das ist nicht dass was Mechaniker gerne machen, in der Zeit kann man sinnvollers tun, zb schrauben und damit Geld verdienen.

Zudem wollen die meisten Gross-Firmen das der Mechaniker/Meister nicht selbstständig verbuchen oder storniern kann weil erstens ist es nicht dessen Job und zweitens kann man da Schmuh betreiben (Betrügen). Deswegen ist die Werkstattsoftware auch oft so ausgelegt dass es nicht einfach "machbar" ist.

Bei denn kleinen Inhabergeführten-Werkstätten wäre das jetzt lockerer stornierbar oder umbuchbar nur dort ist zum grossen Teil die selbe Software drin wie bei denn Grosswerkstätten. In der Praxis retouriert man Kleinbeträge aus der Kaffee- oder Portokasse (bzw der Chef legt das aus seinem Geldbeutel hin und verbucht das unter Betriebsrisiko oder Kundenwerbungskosten). Denn Beleg kann man dann von dort wieder irgendwo verbuchen so das die Kasse stimmt und auch die FIBU bzw Steuer.

Auch wenn die was anderes behaupten ist das Buchungsmässig durchaus möglich,  du kannst  je nach höhe  des Betrages  eine Gutschrift  oder eine Rückerstattung  sowohl im Bar als auch  per Überweisung  einfordern . Überweisung  macht jeoch wenig Sinn wenn der Betrag  jedoch nur geringe Höhe hat ( deine Buchungskosten )  könnten höher sein.   lass dir nix erzählen 

Die Gutchrift   bzw  verrechnung ist natürlich deutlich einfacher für die Werkstatt..  Brauchst du kein Motorenöl zum mitnehmen.?   Joachim

 der Fehler wurde eingesehen. Jetzt wurde mir angeboten den Fehlbetrag mit der nächsten Leistung die ich in Anspruch nehmen würde zu verrechnen, da eine Überweisung seitens der Werkstatt nicht möglich ist.

Dann sollen Sie es einfach bar auszahlen.

Ich würde auf jeden Fall auf einer sofortigen Erstattung, egal ob bar oder per Überweisung bestehen.