Nachträglich Fehler in KFZ-Reparatur-Rechnung festgestellt, was tun?
Hallo Zusammen,
folgendes Problem. Nach einer erfolgten KFZ Reparatur habe ich noch vor Ort den Rechnungsbetrag bezahlt. Wenig später ist mir aufgefallen das eine Position der Rechnung falsch bepreist war, lt. Prospekt gibt es aktuell ein Angebot zu dieser Leistung. Habe dann die Werkstatt kontaktiert und der Fehler wurde eingesehen. Jetzt wurde mir angeboten den Fehlbetrag mit der nächsten Leistung die ich in Anspruch nehmen würde zu verrechnen, da eine Überweisung seitens der Werkstatt nicht möglich ist. Ich würde sagen, dass ich durchaus das Recht auf Rückerstattung habe ohne das ich darauf warten muss das etwas neues kaputt geht?
7 Antworten
Darauf würde ich mich nicht einlassen. Die wollen dich nur binden, aber wer sagt, dass du wieder zu denen gehst wenn eine Reparatur notwendig ist? Natürlich ist eine Rücküberweisung möglich.
Um welche Betragshöhe geht es denn???? Gibt auch noch andere Möglichkeiten einer Verrechnung....
lediglich ein zweistelliger betrag, aber es geht mir auch mehr ums prinzip...
Hallo
das ist nicht so "simpel" und Anhand der wenigen Informationen eh nicht definitiv zu beantworten. Zuerst müsstest du die AGB der Firma lesen und bei Werkstattketten wie ATU ist das "normal".
Und man muss nicht warten bis was kaputt geht. KFZ müssen regelmässig zur Wartung/Inspektion damit nichts kaputt geht oder eben möglichst spät kaputt geht. Jedes Jahr gibt es einen Ölwechsel und meist eine Winterdruchsicht mit Räderwechsel.
In KFZ Werkstätten basiert die Rechnungsstellung meist auf Software mit festen Preislisten/Strukturen. Wenn da ein "Fehler" passiert kann man nicht einfach stornieren sondern muss man einen neuen Buchungsvorgang zur Korrektur anlegen (welcher evtl. wie auch das Storno die Preisliste inkonsistent macht) und das ist nicht dass was Mechaniker gerne machen, in der Zeit kann man sinnvollers tun, zb schrauben und damit Geld verdienen.
Zudem wollen die meisten Gross-Firmen das der Mechaniker/Meister nicht selbstständig verbuchen oder storniern kann weil erstens ist es nicht dessen Job und zweitens kann man da Schmuh betreiben (Betrügen). Deswegen ist die Werkstattsoftware auch oft so ausgelegt dass es nicht einfach "machbar" ist.
Bei denn kleinen Inhabergeführten-Werkstätten wäre das jetzt lockerer stornierbar oder umbuchbar nur dort ist zum grossen Teil die selbe Software drin wie bei denn Grosswerkstätten. In der Praxis retouriert man Kleinbeträge aus der Kaffee- oder Portokasse (bzw der Chef legt das aus seinem Geldbeutel hin und verbucht das unter Betriebsrisiko oder Kundenwerbungskosten). Denn Beleg kann man dann von dort wieder irgendwo verbuchen so das die Kasse stimmt und auch die FIBU bzw Steuer.
Auch wenn die was anderes behaupten ist das Buchungsmässig durchaus möglich, du kannst je nach höhe des Betrages eine Gutschrift oder eine Rückerstattung sowohl im Bar als auch per Überweisung einfordern . Überweisung macht jeoch wenig Sinn wenn der Betrag jedoch nur geringe Höhe hat ( deine Buchungskosten ) könnten höher sein. lass dir nix erzählen
Die Gutchrift bzw verrechnung ist natürlich deutlich einfacher für die Werkstatt.. Brauchst du kein Motorenöl zum mitnehmen.? Joachim
der Fehler wurde eingesehen. Jetzt wurde mir angeboten den Fehlbetrag mit der nächsten Leistung die ich in Anspruch nehmen würde zu verrechnen, da eine Überweisung seitens der Werkstatt nicht möglich ist.
Dann sollen Sie es einfach bar auszahlen.
Ich würde auf jeden Fall auf einer sofortigen Erstattung, egal ob bar oder per Überweisung bestehen.