Autowerkstatt falsches Teil - Termin nicht wahrgenommen, rechnung zahlen?
Ich war Anfang April in einer Werkstatt um mir etwas reparieren zu lassen. Mir wurde mündlich zugesicht, dass es nicht teurer als 60€ weil ein Teil vorne am Motor ausgetauscht werden muss. Nachdem ich mein Auto abgegeben und am nächsten Tag wieder abholen wollte, habe ich vor Ort gemerkt, dass die Arbeiter etwas ganz anderes repariert haben und nicht das, was ich wollte. Ich hab mich direkt vor Ort beschwert und mir wurde angeboten, dass ich am nächsten Tag komme und sie das richtige reparieren. Da ich denen nicht trauen wollte, habe ich ok gesagt, aber bin am nächsten Tag zu einer anderen Werkstatt, weil ich kein Vertrauen mehr zur ersten Werkstatt hatte. Nun, 1,5 Monate später habe ich eine Rechnung vorliegen in Höhe 120€ für die Leistung, die ich nicht einmal wollte. Ich würde gerne wissen, ob das rechtskräftig ist dererseits. Und falls sie mich belangen können, dann nur über einen Ausfallhonorar, da ich nicht zum Termin am Folgetag erschienen bin? habe nichts schriftliches von denen wann der zweite termin war etc. Wie sollte ich am besten vorgehen?
4 Antworten
Da hast Du Dir selbst ganz schön in die Tasche gelangt. Denn ja, Du musst diese Rechnung zahlen.
Klar, die haben einen Fehler gemacht. Aber das passiert nun mal. Sie haben angeboten, dass sie das schnell in Ordnung bringen. Das ist ok. Du hast zugesagt, dass Du mit der vorgeschlagenen Lösung einverstanden bist. Und dann bist Du vertragsbrüchig geworden und bist einfach in eine andere Werkstatt gegangen, ohne eine Nachricht zu hinterlassen und das falsche Teil rückbauen zu lassen.
Wie sollte ich am besten vorgehen?
Bezahl die Rechnung.
Hallo
Du bist theoretisch auf jeden Fall im Recht, du hättest die Nachbesserung der Werkstatt aber erstmal akzeptieren sollen. Rechtlich betrachtet hast du nämlich erst Recht auf Nachbesserung, und danach erst Recht auf Entschädigung.
Der überhöhte Preis ist je nach genauer Formulierung beim Gespräch auch nichtig, je nachdem ob es sich um einen Kostenvoranschlag handelte oder nur eine Prognose. Das ist hier schwer zu sagen. Außerdem kannst du nicht ausschließen, dich falsch ausgedrückt zu haben. Dann wäre dein Recht auf Nachbesserung nämlich auch weg.
Alles in allem wäre es auf jeden Fall besser gewesen, den 2. Termin einfach wahrzunehmen...
Es muss immer zu 100% klar sein was gemacht werden soll und du musst besonders bei größeren Reparaturen einen verbindlichen Kostenvoranschlag schriftlich verlangen, um sicher zu sein.
Korrekt, aber wenn du das falsche Teil genannt hast kann der Preis höher sein. Auch wenn dir 60€ nur als "vermutliche Prognose" genannt wurden kann auch dann der Preis höher sein.
Der Preis in der zweiten Werkstatt betrug für die Reperatur nur 50€. 120€ war nur das falsch eingebaute Wert
Die Werkstatt hat dir eine Nachbesserung angeboten und du hast dich nicht daran gehalten. Nun musst du also die Rechnung auch bezahlen. Sie haben ja eine Leistung erbracht.
du hast den Rückbau nicht vornehmen lassen, klar dass du da eine Rechnung bekommst; dir wurde schließlich ein Neuteil eingebaut. Die Werkstatt hatte keine Möglichkeit das zu ändern.
Du hast dir eine andere Werkstatt gesucht.