Nachsitzen in Brandenburg?

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Das heißt bestimmt nicht "Nachsitzen", sondern "Nacharbeiten" (= unter Anleitung und Aufsicht Versäumtes nachholen). Solche erzieherischen Maßnahmen sind im Schulgesetz geregelt; z.B. in § 63 Abs. 1 BbgSchulG.

Dann lernst du etwas, das hat noch keinem Menschen geschadet.

Eine stunde bringt doch doch nicht um. Absitzen und fertig.