In Ferien nachsitzen ist das überhaupt erlaubt?
2 Antworten
Als erzieherische Maßnahme ist die "Nacharbeit unter Aufsicht" in § 53 Abs. 2 SchulG genannt. Diese Maßnahme kann angeordnet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch eigenes Verschulden Unterrichtsstoff versäumt hat. Zu beachten ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nacharbeit unter Aufsicht des Lehrers im Anschluss an den regulären Unterricht kommt nur bei umfangreichen Unterrichtsversäumnissen in Betracht. Die Erziehungsberechtigten müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern vorher informiert werden. Auf die Belange von Fahrschülern muss Rücksicht genommen werden.
Kurzgesagt wenn du von dem Lehrer beaufsichtigt wirst und die Nachsitz stunden aufgrund zahlloser Unterrichtsversäumnisse auftauchen, dann ja.
Auch in den Ferien???? Diggi das kann doch nicht erlaubt sein oder? Haha😂😅
Nein, gibt es nicht. Wer soll so etwas wo und warum angeordnet haben?
Doch schon...so n depp halt...wegen schwänzen...fuckt voll ab bro