Darf ich wegen Heft vergessen nachsitzen?
Am Dienstag haben wir unsere Arbeit wiederbekommen. Heute (Donnerstag) sollten wir sie dabei haben, weil wir sonst nachsitzen müssen (sie meinte das sie ab jetzt strenger sein will). Damals hatte aber jeder eine 2. Chance. Also: Ich hatte heute mein Heft vergessen (Unterschrift+Berichtigung zuhause). Jetzt will sie das ich am Donnerstag nachsitze, ohne mir eine 2. Chance für das Heft zu geben, was man die Arbeiten davor immer hatte
7 Antworten
Ein bisschen sollte man über Nachsitzen und Lehrer wissen.
Lehrer dürfen den Schüler nicht bestrafen. Die Erziehung obliegt den Eltern, nicht den Lehrern.
Einen Schüler als Strafe nachsitzen zu lassen, weil er seine Hausaufgaben/Hefte vergessen hat, ist nicht legitim.
Das Nachsitzen selber soll auch nicht als Strafe dienen, sondern als Möglichkeit Unterrichtsstoff nachzuholen, die der Schüler nicht mitbekommen hat. Etwa weil er geschwänzt oder die Hausaufgaben nicht gemacht hat.
Bei einem vergessenen Heft, wie es bei Dir der Fall ist, hast Du allerdings keinen Unterrichtsstoff verpasst, den die Nachholen könntest.
Für das Nachsitzen gibt es also keine Rechtfertigung.
Weiterhin gilt auch, dass beim Nachsitzen eben jeder verpasster Unterrichtsstoff nachgeholt werden muss.
Gruppenbeschäftigungen (alle Nachsitzer kriegen die selben Aufgaben) oder Aufgaben, die nicht dem Unterrichtsstoff entsprechen, sind nicht legitim.
Hier gilt auch wieder, Du hast nichts verpasst, also kann Dir der Lehrer auch keine passenden Aufgaben zum Nachholen geben.
Du hast geschrieben, dass Du Donnerstag nachsitzen musst. Ich nehme an Du meinst damit nächste Woche.
Denn auch da gibt es Vorschriften.
So müssen die Eltern über das Nachsitzen informiert werden.
Ausserdem darf das Nachsitzen nicht am selben Tag erfolgen, wie die Eltern informiert wurden.
In der ersten Stunde die Hausaufgaben vergessen, in der Pause den Eltern bescheid geben und nach Schulschluss nachsitzen ist also nicht legitim.
Du solltest nochmal mit Deinem Lehrer darüber reden (und natürlich das Heft nachzeigen).
Das alles sind Regelungen, die die meisten Lehrer überhaupt nicht kennen und sich entsprechend auch nicht dran halten.
Google am Besten mal danach, da findest Du auch schnell die entsprechenden Gesetzestexte zu.
Wenn Du Dir zu unsicher bist oder nicht alles merken kannst, drucke die Texte/Paragraphen aus und zeige sie dem Lehrer vor.
Es lohnt sich allgemein sehr mal zu googeln was Lehrer dürfen und was nicht, da gibt es so einiges, was man sich nicht gefallen lassen muss. Beispielsweise dass das Handy für den rest des Tages einkassiert wird, Tischbriefe laut vorgelesen werden oder in die Taschen geschaut wird.
Ja doch, der Lehrer darf durch sein Weisungsrecht nach dem Schulgesetz. Das vergessen ist ein grobes Versäumnis. Fahrschüler müssen an dem Tag nach Hause kommen.
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914
In Deinem Fall gilt die Verhältnismäßigkeit einnzuhalten.
Du hast Dein Material jetzt ein einziges Mal vergessen (zumindest wissen wir hier von keinen anderen Fällen), zudem hast Du die Aufgaben ja erledigt, nur nicht mitgebracht.
Es gibt halt einfach kein verpassten Stoff, der eine ganze Schulstunde füllen würde.
Dankeschön! 😊
Gegenfrage... angenommen du bestellst einen Handwerker. Er taucht dann zum verabredeten Tag mit einer Stunde Verspätung auf, aber hat sein Werkzeug vergessen. Ich glaube, man ist sich einig dass das nicht gerade ein Grund zum klatschen ist.
Schule hat auch einen leicht erzieherischen Charakter und konsequentes Handeln ist gar nicht mal so schädlich... erst recht wenn man noch jung ist.
Da musst Du ganz stark differenzieren. Die Schule, bzw. Lehrer sind keine Erziehungspersonen. Es ist nicht die Aufgabe der Lehrer die Schüler zu erziehen.
Entsprechend sind auch sogenannte erzieherische Maßnahmen nicht legitim.
Bestrafungen ebenfalls nicht. In solche Fällen kann/sollte den Eltern bescheid gegeben werden, denn diese haben ihr Kind zu erziehen.
Dann lassen wir der ,,freien Erziehung" volle Leine... aber dann sollte man sich nicht wundern wenn die Gesellschaft mehr und mehr verkommt.
Das, was Du "freie Erziehung" ist bereits seit Jahren die aktuelle Gesetzeslage.
Das immer mehr hinterfragt wird, ist genau der richtige weg, um Machtmissbräuche zu verhindern.
Eine "2.Chance" hattest Du doch! Für das selbe wäre es eine 3. Chance
Es war das erste mal im ganzen Schuljahr, sorry das ihr so übernatürliche Wesen seid, die nie was vergessen, omg.
Das hat nichts mit "übernatürlich" zu tun, sondern mit Akzeptanz, dass man bei Wiederholung eines Fehlers sanktioniert werden kann.
Das war das 1. mal vergessen. Habe die Lehrerin nur Dienstag und Donnerstag. Dienstag Arbeit bekommen, Donnerstag vergessen
Irgendwann wirst es auch Du lernen
Wo war denn die 2. Chance?
Beim ersten vergessen
Die Lehrerin hat doch angekündigt das sie strenger sein wird. Was also jammerst du? Irgndwann ziehen diese "vergessen"-Ausreden einfach nicht mehr. Später im Berufsleben kannst du auch nicht alles vergessen.
Ist ein Heft, keine Mappe💋
Schatz, es ist die Wahrheit und keine lüge. Sie braucht 5 Wochen um die Arbeit für 20 Schüler zu korrigieren, aber wir sollen es 2 Tage später haben?
ich bin nicht dein schatz und ja, sie darf das! Das Leben ist kein Ponyhof!
Daraus könnte man schließen, Ihr habt ganz schön Müll geschrieben ;-)
Und was Lehrer so an Arbeit haben, kann ein pubertierendes Wesen, das nicht mal an ne Mappe denken kann, sicherlich ganz genau einschätzen. Nicht.
Das ist keine Strafe sondern eine erzieherische Maßnahme .
Lehrer haben Weisungsrecht Sie dürfen Durchsetzen, Also, auch erzieherische Maßnahmen. Keine Prügel das wäre eine Straftat.
Mit freundlichem Gruß
Bley, 1914
Als erzieherische Maßnahme ist die "Nacharbeit unter Aufsicht" in § 53 Abs. 2 SchulG genannt. Diese Maßnahme kann angeordnet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch eigenes Verschulden Unterrichtsstoff versäumt hat. Zu beachten ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nacharbeit unter Aufsicht des Lehrers im Anschluss an den regulären Unterricht kommt nur bei umfangreichen Unterrichtsversäumnissen in Betracht. Die Erziehungsberechtigten müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern vorher informiert werden. Auf die Belange von Fahrschülern muss Rücksicht genommen werden.
Also darf ich ja eigentlich nicht?