Nachschreiben und reguläre Arbeit an EINEM Tag (RLP)?
Hallo liebe Community, ich konnte die letzte Mathearbeit nicht mitschreiben, da ich krank war und so die Schule nicht besuchen konnte. Heute kam meine Mathelehrerin ins Klassenzimmer und ließ mich unangekündigt nachschreiben. In meiner Hinsicht ist dies ja auch gesetzlich korrekt, jedoch haben wir in der nächsten Stunde eine reguläre, angekündigte Französisch-Arbeit geschrieben. Meinen Recherchen zufolge, darf man in Rheinland-Pfalz nur eine Arbeit am Tag schreiben (siehe http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=SoSchulO+RP+%C2%A7+46&psml=bsrlpprod.psml). Nun wollte ich fragen, ob dies auch in diesem Fall gilt, weil es sich hier um eine Nachschrift und eine reguläre Arbeit handelt - und dies jeweils in zwei hintereinander folgenden Schulstunden! Ich besuche ein Gymnasium in Rheinland-Pfalz.
Ich würde mich über eine hilfreiche und aussagekräftige Antwort sehr freuen! Stefan
3 Antworten
Du hättest sie vor der Arbeit darauf aufmerksam machen müssen, sie kann ja nicht alle deine Termine im Kopf haben.
Wenn jetzt die Leute hier sagen, dass es nicht korrekt war, gehst du dann zu ihr und sagst "Die bei gutefrage.net haben gesagt ...."
Besser wäre ja wohl, wenn du ihr schwarz auf weiß zeigen kannst, wo was steht.
Allerdings halte ich den nachträglichen Einspruch für nicht so gut. Hast du die Nachschrift vergeigt, weil du anschließend eine Franzearbeit geschrieben hast? Umgekehrt wäre evtl. sinnvoll.
Ne, ich hab die Arbeit vergeigt, weil ich überhaupt nicht vorbereitet war.
Ich habe ihr ja gesagt, dass wir hinterher Franz schreiben, aber sie hatte wohl überhaupt kein Verständnis.
Üblicherweise steht in den Schulgesetzen, dass die Klasse nur eine Arbeit pro Tag schreiben darf. Auf Einzelschicksale wird regelmäßig keine Rücksicht genommen.
Du hättest ja am Haupttermin der anderen Arbeit da sein können, dann wäre Dir das Nachschreiben erspart geblieben. Und da Dir die Mathe-Arbeit bekannt war, bedarf es keiner Frist für die Ankündigung des Nachtermins.
Keine Ahnung ob es gilt, aber hab das Problem, dass ich nicht verstehe worauf du hinaus willst, denn ob es nun gilt oder nicht ist für deine Sitution ja völlig bedeutungslos, da du ja sowieso nur die 2 erlaubente Arbeiten geschrieben hast.
Sorry, mein Fehler! 👍
Dann solltest du das auch so in deine Frage schreiben..tztz
SO du hast die Frage also angepasst ok. Dein Link verweist leider auf einen flaschen Gesetzestext, denn der bezieht sich auf die sonderschulen.
Im korrekten Text steht allerdings ebenfalls, dass man nur eine Arbeit am Tag verlangen darf.Allerdings muss ich mich in diesem Fall SchachPapa anschließen, dass du sie vorher über deine andere Arbeit informieren hättest müssen, denn sie hat genug eigene Termine und kann nicht jede Arbeit von dir im Kopf haben.
Wenn du nachträglich Widerspruch erhebst wird das erstmal auf tuabe Ohren stoßen und könnte vermutlich nur über den Rechtsweg erwirkt werden und solange du nicht in der Oberstufe bist ist das mehr als übertrieben.
Ja, trotzdem möchte ich wissen, ob das gesetzlich korrekt ist. Sonst kann ich meine Lehrerin darauf hinweisen. PS: Ich habe die Nachschrift vergeigt! :b
Wenn es gesetzlich korrekt ist 2 Arbeiten an einem Tag zu schreiben, dann ist es selbstverständlich auch korrekt eine Nachschreibearebit und eine reguläre Arbeit an einem Tag zu schreiben.
Es ist eben nicht korrekt, zwei Arbeiten an einem Tag zu schreiben