Nachschreibearbeit am selben Tag wie eine weitere Klassenarbeit?

7 Antworten

Hallo,

Nachschreibarbeiten dürfen unangekündigt am nächsten Tag des Wiedererscheinens geschrieben werden. Die eigentliche Arbeit wurde ja schon angekündigt. Es liegt im Ermessen des Lehrers, ob er einen Termin anbeitet oder in der nächsten Stunde nachschreiben lässt. Kandidaten, wie ihr, wo der Verdacht darauf leigt, dass die Arbeit absichtlich nicht mitgeschrieben wurde, werden gerne mal direkt in der nächsten Stunde zum NAchschreiben gebeten (Abschreckung).

Also bereite dich darauf vor, dass du am nächsten Tag oder in der nächsten Mathestunde nachschreibst. Du bist etwas auffällig geworden, indem du heute gegangen bist, somit liegt der Verdacht nahe, du würdest das absichtlich tun....

Die Regeln für die Anzahl der Klassenarbeiten an einem Tag sind natürlich in jedem Bundesland und Stufe /Schulform unterschiedlich. In NRW ist eine Klassenarbeit erlaubt, die Nachschreibarbeit ist eine Klassenarbeit und somit ist das unzulässig.

mikpek99 
Beitragsersteller
 04.12.2019, 12:17

Danke dir, endlich eine hilfreiche Antwort im Vergleich zu den vielen anderen hier

consillieri  04.12.2019, 12:19
@mikpek99

Gerne, ich versuche sachlich zu bleiben. Welches Bundesland ist das, wenn ich fragen darf?

Ich hoffe, du hast dich heute ordnungsgemäß abgemeldet...

mikpek99 
Beitragsersteller
 04.12.2019, 12:20
@consillieri

Baden-Württemberg und ja, hab ich alles. Entlassungpapier vom Lehrer unterschrieben und an die Schulleitung weitergegeben

consillieri  04.12.2019, 12:25
@mikpek99

Müsste ich nachrecherchieren, Sek 2 dann wohl?

consillieri  04.12.2019, 12:43
@mikpek99

Das ist für dich relevant:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=20AB7F024E135926630F3BB28FE062BB.jp80?quelle=jlink&query=NotBildV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-NotBildVBWV22P9

§8 (4) Versäumt ein Schüler entschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, entscheidet der Fachlehrer, ob der Schüler eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen hat.

Daraus und aus der Tatsache, dass dort nichts weiteres steht, schließe ich, dass die Arbeit unangekündigt nachgeschreiben werden darf.

Dazu, ob die Nacharbeit zeitgleich mit der regulären Arbet geschrieben werden darf, möchte ich mich leiber nicht äußern- das kann unterschiedlich sein und ich möchte keine falschen Infos verbreiten.

In manchen Bundesländern soll der Nachschreibtermin mit dem Schüler abgesprochen werden in anderen nicht. Um eine konkrete Aussage zu treffen, müsstest du das Bundesland und deine Schulform nennen.

Reguläre Klassenarbeiten und Nachschreibetermine schließen sich gegenseitig aber soweit Ich weiß nicht aus.

wollten wir die Arbeit noch nicht schreiben, um keine 6 zu bekommen, und haben uns mit einem Attest krankgemeldet.

Du lügst und betrügst und deiner Mathelehrerin unterstellst du, sei würde sich nicht an Regeln halten?

Du wolltest die Arbeit nicht an dem vorhergesehnen Tag schreiben, nun lebe mit den Konsequenzen!

Es spricht nichts gegen die Vorgangsweise deiner Lehrerin.

mikpek99 
Beitragsersteller
 04.12.2019, 12:01

Und du unterstellst mir lügen und betrügen, wenn ich nachweislich ein Attest habe, da ich tatsächlich krank war, sogar mehr als nur diesen einen Tag. Ich kann da nur für mich sprechen, ob die anderen krank waren, weiß ich nicht.

Aber danke vielmals für diese nutzlose und patzige Antwort, ist einem Junior Mod sicherlich entsprechend

Wechselfreund  04.12.2019, 12:25
@mikpek99

Hast du selbst gelesen, was du geschrieben hast?

wollten wir die Arbeit noch nicht schreiben, um keine 6 zu bekommen, und haben uns mit einem Attest krankgemeldet.

Demnach ist der Grund nicht Krankheit gewesen!

DaKaBo  04.12.2019, 12:28
@mikpek99

Du hast geschrieben, ihr WOLLTET die Arbeit noch nicht schreiben, weil ihr den Stoff noch nicht verstanden habt und habt euch krankgemeldet.

Ob an diesem Tag andere Arbeiten geschrieben werden ist nicht relevant. Ich habe ständig mehrere Arbeiten an einem Tag gehabt, sehe da auch kein Problem. Kenne auch kaum jemanden, bei dem das nicht so war.

Und da ihr bereits beim ersten Termin hättet lernen und den Stoff beherrschen sollen, kann man davon ausgehen, dass die Vorbereitungszeit abgeschlossen ist. Wozu noch einmal mehrere andere Wochen?

Nachgeschrieben werden darf an jedem Tag. Das muss der Lehrer nicht ankündigen und es spielt auch keine Rolle, ob an diesem Tag noch andere Arbeiten anstehen. Das ganze ist ja ein Nachschreibetermin dementsprechend, sollte der Stoff bereits sitzen