Nachbesetzung von Vereinsposten?

2 Antworten

Je nachdem, um welche Positionen es sich handelt, kann man Aufgaben durchaus auch aufteilen. Wenn zum Beispiel der Kassenwart normalerweise die Buchungen, Kassenführung, Steuererklärung und Mitgliederverwaltung macht, kann man diese Aufgaben auf mehrere Leute verteilen. Oder man kann es so definieren, dass man einen Stellvertreter für den jeweiligen Posten einrichtet. Um der Satzung gerecht zu werden, muss halt einer "den Hut aufhaben", also den Vorstandsposten des Kassenwarts besetzen, nachdem er gewählt ist.

Zusätzliche Posten können - auch ohne dass man den Vorstand im Sinne des BGB angehört - vom Vorstand eingerichtet und von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Je nachdem, wie die Satzung aussieht, könnte der Vorstand solche "Mitarbeiter" auch in eigener Regie besetzen.

Bitte lies unbedingt eure Satzung.

Vorstandsämter für den nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Vorstand sind in aller Regel Wahlfunktionen.

Eine Ernennung / Benennung ist also nicht möglich.

Im Ausnahmefall kann bei Vorhandensein einer Satzungsgrundlage - aber nur dann - ein Vereinsmitglied kommissarisch in den Vorstand berufen werden.

Dieser hat jedoch im Außenverhältnis keinerlei Vertretungsmacht, er darf lediglich im Innenverhältnis aktiv werden.

Eure Satzung bestimmt ferner, wie ein neu zuwählender Vorstand den Verein nach außen vertritt.

Es ist sowohl die Einzelvertretung als auch eine gemeinsame Vertretung möglich, genaues legt die Satzung fest, nur danach ist zu verfahren.

Findet sich keiner, der für die freien Vorstandsämter kandidiert, wäre zu prüfen, ob nach eurer Satzunng der Vorstand überhaupt noch beschluss- und somit arbeitsfähig ist.

Ist er das nicht, müßte beim Amtsgericht ein Notvorstand berufen werden.

Die bessere Wahl jedoch ist: Ihr findet aus euren Reihen Leute, die die Vorstandsämter besetzen.

Günter