Nachbar terrorisiert Nachbarin nach deren Beschwerde bei der gem. Hausverwaltung
Hallo,
ich habe einen Nachbarn unter mir der Morgens um 7:10 Uhr gegen die Heizungsrohre geklopft hatte nur weil meine Katze vom Schreibtisch gesprungen war -laut kann man das ja nicht bezeichnen. Ich hatte mich daraufhin bei der zuständigen Wohnbaugesellschaft darüber beschwert und diese Schrieb diesen Nachbarn daraufhin dann an das er dies zu unterlassen habe. Der Nachbar reagierte Prompt unzwar mit sehr lauter Musik, div. Beschimpfungen sowie Beleidigungen. Es gipfelte dahin aus das ein Polizeieinsatz nötig war da der Nachbar dauernd gegen Heizungen sowie Decke und Wände mit Besen oder ähnlichen Gegenständen dagegen schlug und dabei wie von Sinnen vulgäre Beleidigungen rumschrie die Zielgerichtet an mich Adressiert waren. Jetzt meine Frage, kann man eine Mietminderung anstreben? Wie hoch darf im Falle einer möglichen Mietminderung die Mietminderung sein? Der Nachbar macht schon länger Probleme, ich habe ihn lange ignoriert egal was wieder mal war, ich hab gedacht komm nicht beachten und weiterlaufen aber jetzt geht es einfach zu weit. Es geht schon soweit das ich als Mieter Angst vor ihm habe vorallem hat auch mein Kind darunter zu leiden da er äußerst Aggressiv ist und mit Beleidigungen nur so um sich wirft. Gewalt anzuwenden würde ich ihm durchaus zutrauen da er einen direkten Nachbar der auf meiner Etage wohnt schon in meiner Gegenwart mit Schlägen gedroht hat. Ebenso habe ich schon Drohbriefe erhalten-wohl von ihm- mit diesem war ich auch bei der Polizei. Zu einer Anzeige kams aber nicht da man nicht sicher sagen konnte das er dahinter steckt. Bitte helft mir - Danke euch im Voraus :)
7 Antworten
ja, und was soll jetzt dein Vermieter unternehmen? Denn du möchtest ja die Miete kürzen, also muss dein Vermieter ja Gelegenheit haben, diesen "Mangel", für den er nichts kann, abzustellen.
Vorläufig kannst Du noch keine Miete mindern. Auf dem Weg dahin musst Du alles, jedes noch so kleine Vorkommnis mit dem Nachbarn protokollieren. Es ist auch gut, wenn Du Zeugen für seine Ausbrüche hast. Du solltest Dich auch nicht scheuen, die Polizei zu rufen. Und natürlich bei jedem Vorfall informierst Du Deine Hausverwaltung (Kenntnisnahme und weitere Veranlassung).
Sie müssen den Vermieter über die Mangel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)
Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen Sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.
Reagiert der Vermieter wieder nicht,schalten sie einen Anwalt ein,der Ihnen dann sagt,um wieviel Sie die Miete mindern können.
Hier mal ein paar Rechtsurteile
www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html
50% Lärmbelästigung durch laute Musik der Nachbarn AG Braunschweig WuM 1990, 147
37% erhebliche Lärmbelästigung bis nach Mitternacht durch eine Gaststätte AG Rheine WuM 1985, 260
25% Bedrohung des Mieters durch Nachbarn einhergehend mit Lärmbelästigung AG Köln WuM 1980, 17
Wenn noch andere Nachbarn unter ihm leiden, dann setzt gemeinsam einen Brief an die WBG auf. Das macht auf jeden Fall mehr Druck, als wenn es nur einer ist. Fangt an, konkrete Fälle aufzulisten, also wann er was macht, wann er wen verbal bedroht etc. Und dann legt so eine Liste bei.
ich habe fast das selbe problem, das einzige was du machen kannst ist, wenn du beweise gegen ihn hast. sammel alles an bildern, tonbändern usw...dann könnte man was dagegen tun, aber mietminderung kannst du glaube ich nicht machen. denn es spielt sich ja nicht in der wohnung ab sondern draussen.... sorry wenn ich nicht viel behilflich sein konnte.
Also so ganz stimmt das nicht es findet innerhalb der Wohnung statt!