Nachbar terrorisiert Nachbarin nach deren Beschwerde bei der gem. Hausverwaltung

7 Antworten

ja, und was soll jetzt dein Vermieter unternehmen? Denn du möchtest ja die Miete kürzen, also muss dein Vermieter ja Gelegenheit haben, diesen "Mangel", für den er nichts kann, abzustellen.

Vorläufig kannst Du noch keine Miete mindern. Auf dem Weg dahin musst Du alles, jedes noch so kleine Vorkommnis mit dem Nachbarn protokollieren. Es ist auch gut, wenn Du Zeugen für seine Ausbrüche hast. Du solltest Dich auch nicht scheuen, die Polizei zu rufen. Und natürlich bei jedem Vorfall informierst Du Deine Hausverwaltung (Kenntnisnahme und weitere Veranlassung).

  • Sie müssen den Vermieter über die Mangel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen Sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.

  • Reagiert der Vermieter wieder nicht,schalten sie einen Anwalt ein,der Ihnen dann sagt,um wieviel Sie die Miete mindern können.

Hier mal ein paar Rechtsurteile

www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

50% Lärmbelästigung durch laute Musik der Nachbarn AG Braunschweig WuM 1990, 147

37% erhebliche Lärmbelästigung bis nach Mitternacht durch eine Gaststätte AG Rheine WuM 1985, 260

25% Bedrohung des Mieters durch Nachbarn einhergehend mit Lärmbelästigung AG Köln WuM 1980, 17

Wenn noch andere Nachbarn unter ihm leiden, dann setzt gemeinsam einen Brief an die WBG auf. Das macht auf jeden Fall mehr Druck, als wenn es nur einer ist. Fangt an, konkrete Fälle aufzulisten, also wann er was macht, wann er wen verbal bedroht etc. Und dann legt so eine Liste bei.

ich habe fast das selbe problem, das einzige was du machen kannst ist, wenn du beweise gegen ihn hast. sammel alles an bildern, tonbändern usw...dann könnte man was dagegen tun, aber mietminderung kannst du glaube ich nicht machen. denn es spielt sich ja nicht in der wohnung ab sondern draussen.... sorry wenn ich nicht viel behilflich sein konnte.

Kimba25 
Beitragsersteller
 13.10.2011, 20:39

Also so ganz stimmt das nicht es findet innerhalb der Wohnung statt!