nachbar schiesst mit luftgewehr auf Amseln

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Man, man, man... was hier für ein Müll geschrieben wird. Das muss ein Kindergarten sein. Zunächst: eine Waffe mit "F"-Kennung (das ist 7,5 Joule) ist waffenscheinfrei ab 18 Jahre. Insofern gesichert ist, das auf keinen Umständen das Projektil den eigenen, befriedeten Bereich verlassen kann, darf damit auch daheim geschossen werden. Allerdings keineswegs so im Garten, sondern nur in geschlossenen Räumlichkeiten oder einen Schießstand. Merket auf: das Gesetz schreibt vor dass das eigene Grundstück 250m im Radius! betragen soll, wenn man dennoch unter freiem Himmel schießen möchte. Wißt ihr, wie groß ein Fußballfeld ist? Davon müßt ihr fünf haben. Ich kenne niemanden der einen so großen Garten hat. Zweitens: wenn euer GArten so groß ist, dürft ihr dennoch nicht auf Vögel, Ratten oder sonst was schießen. Das unterliegt nämlich dem Jagdgesetz und bedarf den Besitz eines Waffenscheines UND einem Jagdschein! Und zu guter letzt: wer glaubt ein Luftgewehr sei ja eh nur ein oller Knicker und somit ja auch sicher nicht so bedeutend... JEDES Luftgewehr unterliegt dem Waffengesetz und das erlaubt was wer wann wie besitzen oder nutzen kann. Bei Verfehlungen wird im Gesetz nicht unterschieden ob es ein "Knicker", eine Schrotflinte oder eine Kalaschnikow war. Und Verstoße gegen das Waffengesetz werden immer sehr, sehr übel bestraft... was auch gut so ist, wenn ich mir den Kindergarten hier ansehe...

Randomhelper  01.09.2017, 18:38

An sich alles richtig, nur verwechselst du den Waffenschein mit einer Waffenbesitzkarte.

jhirsch 
Beitragsersteller
 20.11.2015, 01:35

Danke, dass hatte ich meinem Nachbarn versucht zu verklickern. Ausser der rechtlichen Sache ist es ja so, dass wir die Vögel füttern, Vogelhäuschen aufstellen und die Vögel beim Baden beobachten, vor allem für Kinder toll. dann komt einer daher und meiner könne die "abknallen" weil die den Rasen nach Würmern durchsuchen.

Besten dank

Heiserkeit  21.11.2015, 01:28
@jhirsch

...wobei man noch anmerken sollte das die Natur ihre eigenen Regeln hat. Winter z.B. sind dazu da schwächere und ältere Tiere aus dem Genpool zu holen, damit sich im Frühjahr nur die starken und gesunden Tiere vermehren sollen. Das mag brutal klingen, aber nur so ist für jede Art ein gesunder Fortbestand möglich. Ansonsten könnte es letztlich zu einem Artensterben führen, weil geschwächte Gene sich vermehren. Wenn also irgendwer in unserem wettergemäßigten Deutschland Vögel füttern möchte, dann am besten im Vogelpark. Da hat es wenigstens einen Sinn. Ansonsten hätte ich da noch Verständnis für sehr, sehr alte Rentner, die kaum noch vor dem Haus kommen und durch Fütterung versuchen sich wenigstens noch etwas Natur in Reichweite zu holen. Da lasse ich den Grundsatz walten, das der Mensch vorrangig sein sollte... Aber ansonsten sollte man schon verantwortungsbewußt in JEDER SEINER HANDLUNG sein und sich ordentlich informieren, bevor man Mist baut! Den Kindern könnt ihr ja dann Videos von planschenden Flamingos in Afrika zeigen, wenn das so pädagogisch wertvoll sein sollte... LAßT DIE NATUR WIE SIE IST.

Tanzteufel  07.01.2019, 09:09
@jhirsch

schrecklich dummer Nachbar, das Projektil könnte einen von deiner Familie verletzen

Hallo,

ChristianPohl hat das schon größenteils richtig gesagt. Problematisch wird es nur wenn dabei ein Geschoss das Grundstück verlässt.

Ob das jetzt als Jagdmethode zulässig ist weis ich nicht. Einfach aus Spaß abknallen ist jedoch sicher nicht erlaubt. Du kannst ihn ja Freundlich darauf hinweisen warum er das macht und das er das bitte unterlassen soll. Wenn er es wiederholt macht kann man denke ich schon die Polizei rufen, zu mindestens wenn ein Projektil das Grundstück verlässt.

Darauf ansprechen, wenn er weiterhin ohne gescheite Begründung schießt letzte Warnung aussprechen mit dem Hinweis das die Projektile das Grundstück verlassen  können. Wenn er es dann nicht lässt doch mal die Polizei rufen.

Lieber einmal mehr als einmal zu wenig die Polizei rufen. Keiner wird dir das Übel nehmen (außer der Nachbar vielleicht) wenn du die Polizei holst wenn jemand einfach rumballert. Im Zweifelsfall kann er nachweisen das es lega list, aber so wie es aktuell aussieht ist es doch Grenz wertig.

Zudem weis ich nicht genau ob Luftgewehre zur Jagd freigegeben sind. Möglicherweise (!) ist es auch zur Bekämpfung von "Ungeziefer" nicht zulässig. Wenn ich z.B mit einer Airsoftwaffe mit 1 Joule eine Ratte so lange beschieße bis sie Tod ist, ist das ganz sicher nicht erlaubt weil du dem Tier unnötige Schmerzen gemacht hast.

Gruß Bl - Euer Ratgeberheld für Airsoft 

Tanzteufel  07.01.2019, 09:11

Datum und Uhrzeit notieren und unbedingt mehrere Zeugen zur Seite haben. Gutes Beweismaterial wären auch Videoaufnahmen vom schießenden Nachbarn

Hey - Rufe auf jeden Fall die Polizei an! Man darf in der Öffentlichkeit nicht mit Waffen - egal ob Liftgewehr oder was auch immer - schießen! Wer weiß ob er nicht zufällig das Nachbarskind trifft!

Natürlich ist es auf jeden Fall verboten und strafbar mit einem Luftgewehr auf Tiere zu schießen.

Davon, die Polizei zu rufen, muss ich jedoch dringend abraten!
Ein Fall aus meiner Nachbarschaft endete nämlich so:

Nachbar, Typ gelangweilter, alter Renter, schießt mit dem Luftgewehr mehrere Amseln.Die Katzen und Elstern beseitigen die Spuren recht zügig, es gibt also keine Beweise.

Angepisste Tierliebhaberin, Typ grüne Umweltaktivistin von gegenüber, ruft die Polizei!
Diese stattet dem Schützen einen Besuch ab, der leugnet natürlich Alles ab.
Der Besitz des Luftgewehres ist vollkommen legal, ein Fehlverhalten nicht nachweisbar, in seiner Wohnung kann der schießen so oft und auf was er will.
Polizei zieht also wieder ab.

Und dann kommt der Gegenschlag:
Der Amselkiller zeigt die Nachbarin, welche die Polizei rief, wegen übler Nachrede an!
Für diesen Straftatbestand gibt es nun tatsächlich Zeugen (die Polizisten) und die tierliebe Nachbarin, welche den vermeintlichen Schützen bei Nachbarn und online bei Facebook mit Namen angeschwärzt hatte, wird tatsächlich zu über 800,-€ Geldstrafe und zivilrechtlich zu Schadensersatz verdonnert.

Insgesamt - mit Gerichtskosten und eigene sowie gegnerische Anwaltskosten und Schadensersatz - kostete die junge Frau ihr Engagement für die Amseln weit über 3500,-€ - und der Nachbar mit dem Luftgewehr lacht sich ins Fäustchen!

Wer also nicht gerade eine Videoaufnahme vom schießenden Nachbarn hat (wobei selbst das schon wieder eigentlich verboten ist!) sollte sich tunlichst überlegen, ob er die Polizei ruft!
Der Schuss kann nämlich auch ganz schön nach hinten losgehen!

Immer daran denken: Recht zu haben und Recht zu bekommen sind zwei völlig verschiedene Sachen - besonders in Deutschland!

jhirsch 
Beitragsersteller
 05.05.2017, 00:33

Danke. Kann ich mir denken, es ging aber hier um den Umgang mit einem entfernten Verwandten. Wir füttern die Vögel im Winter und er ballert drauf los. Dass ich das filme und Zeugen hole ist ja klar, ich wollte nur etwas Diskussionsmunition haben für den Trottel.Gruß

Nur noch einmal zur absoluten Sicherheit:

JA, ES IST STRAFBAR MIT EINEM LUFTGEWEHR AUF VÖGEL ODER WIRBELTIERE ZU SCHIEßEN!

Sogar selbst dann, wenn man einen Waffenschein oder auch zusätzlich noch einen Jagdschein hat. Punkt.

Und ja, es ist auch verboten mit dem Luftgewehr im eigenen Garten zu schießen, WORAUF AUCH IMMER! Es sei denn, man hat einen Garten in der Größe von mehreren Fußballfeldern. Aber auch dann ist es verbotswidrig, wenn es z.B. stationäre Ziele (Kugelfang) gibt. Dafür benötigt man eine amtliche Zulassung eines Schießstandes.

ENDE