Nachbar droht mit Stein in die Autoscheibe schmeißen. Was tun?
Erstmal die Situation: Ich wohne ziemlich ländlich deshalb geht es zu mir nach Hause nur über einen Feldweg (ca. 1 km). Dort müssen wir an 2-3 Nachbarn vorbei. Gestern wollte ich um ca. halb 9 Uhr abends (es war schon dunkel) meine Freundin nach Hause fahren. Wir fahren also los und dann steht dann einer von unseren Nachbarn und hält uns an. Angeblich soll ich da zu schnell vorbeigefahren sein und Staub aufgewirbelt haben. Das hat ihn gestört. Was ich auch vollkommen verstehe, ich mag es auch nicht wenn ich im Wohnzimmer lüfte und es wirbelt Staub herein. Mit einer Zigarette in der Hand und einer Bierfahne drohte er in einem dermaßen bösen Ton: "Wenn ich da nochmal so schnell vorbeifahre, schwört er, schmeißt er ein Stein in meine Autoscheibe". und " Er hat genug Steine da liegen." Also alles ohne bitte-danke-grüß Gott-auf wiedersehen Ich war erstmal geschockt, hab ja gesagt und bin gefahren.
Ich fahre auf diesem Feldweg so gut wie immer langsam, weil dort Schlaglöcher sind, es bergauf-bergab geht und es ziemlich kurvig ist. Natürlich möchte ich mein Auto ja nicht ruinieren. Außerdem bin kein Straßenraudi der da wie blöd durch die Gegend jagt. Was mich stört: Selbst wenn ich mal zu schnell dran gewesen wäre, kann man doch normal, also höflich miteinander reden. Er macht mich da runter und beroht mich.
Da ich diese Familie kaum kenne und sie etwas "grob" bzw. ich sag jetzt mal Asozial sind, möchte ich mit denen nicht reden.
Jetzt meine Frage: Wenn ich zur Polizei gehe wegen der Bedrohung, ist das dann übertrieben?
Ich ärger mich drüber, dass ich unschuldig wie ein Depp behandelt wurde und ich hab erlich Angst, dass da wirklich mal ein Stein über den Zaun fliegt.
Lange rede, kurzer Sinn. Wäre aber für jede ernste Antwort dankbar!!
10 Antworten
Das ist keine Bedrohung.
Eine Drohung, ok, nur nicht jede Drohung ist auch strafrechtlich eine Bedrohung.
Eine Bedrohung, welche Anzeigbar wäre, ist es erst, wenn mittels eines Verbrechens gedroht wird.
Ein Verbrechen ist eine Straftat, für deren Verwirklichung man MINDESTENS ein Jahr Haft als Strafe erhält.
Wenn also im Strafgesetzbuch als Strafandrohung drinsteht: .... wird mit bis zu 3 Jahren Haft oder Geldstrafe....", ist es kein Verbrechen sondern ein Vergehen. Erst wenn da steht "... wird mit Haft nicht unter einem Jahr...".
Also, Mord, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung (bleibende Schäden), Raub und dergleichen, das sind Verbrechen.
Stein in Autoscheibe werfen? Ist entweder eine Sachbeschädigung oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (sollte der das machen, während Du fährst)? Kein Verbrechen - also kann der damit drohen, soviel der will, niemand bestraft ihn dafür.
Ach ja übrigens, eine Körperverletzung ist auch kein Verbrechen. Also könnte der auch damit drohen, Dir eins auf die Fr.... zu klopfen, keine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn.
So leid mir das tut, aber Du kannst gar nichts machen.
Bringt nichts! Sagen kann der Nachbar viel, aber so lange er nichts macht, kann auch die Polizei nichts machen! Hab ne ähnliche Situation mit dem Ex Vermieter durch und da sagte man mir bei der Polízei genau das! Aber sie haben mich auch beraten wie wir uns verhalten sollen.... von daher ist ein Besuch bei den uniformierten Bewegungsmeldern keine schlechte Idee.
Danke für die hilfreichen Antworten!
War bei der Polizei. Der Nachbar darf das nicht. Ich könnte ihn anzeigen wegen Nötigung (die Anzeige wird aber erstmal gespeichert, sie wird erst dann wirksam wenn etwas passiert.) Am besten ist es, so sagt die Polizei: Einfach ignorieren, langsam fahren und gegenseitiges Verständnis. Falls ein Stein fliegt oder sonstiger Vorfall (Sachbeschädigung) soll ich mich selbstverständlich bei der Polizei melden.
Also... Androhung einer Sachbeschädigung ist meines Wissens nach nicht anzeigefähig da weder dir persönlich Gewalt angedroht wurde noch bisher etwas kaputt gemacht wurde - habe nur den anfang gelesen -
kann sein. Aber muss man beides beweisen - ansonsten steht es Aussage gegen Aussage und dann wird es im Sand verlaufen bis was schlimmeres pasiert... weil so sagen beide war so oder war nicht so. Keiner kann das effektiv bezeugen.
Das entscheidet dann der Staatsanwalt und dann ggf. der Richter.
ohne Beweise wird der Richter den Streitparteien nahelegen die Sache außergerichtlich zu klären... wenn es nur um Androhung von Sachbeschädigung, Nötigung geht...
Das ist Nötigung, ein Straftatbestand. Eine Strafanzeige ist nicht übertrieben, sondern notwendig. Stoppe diesen Irren, bevor etwas passiert.
Nötigung?
Dazu müsste eine Drohung mit "einem empfindlichen Übel" stattgefunden haben. Ein Stein, der durch eine Autoscheibe fliegt, ist kein solches Übel.
Aber Nötigung.