Nach welcher Norm des StPO müssten beschlagnahmte Gegenstände wieder herausgegeben werden?

2 Antworten

Es gibt in der StPO dazu keine Regelung. Es ist viel einfacher und viel allgemeiner. Wird ein Verfahren nach §§ 170 II StPO eingestellt, ist der Grund für die Beschlagnahme entfallen - nämlich ein laufendes Verfahren. Und damit sind die beschlagnahmten Sachen unverzüglich wieder an den Berechtigten auszuhändigen.

superseegers  21.05.2021, 01:05

Und dann kommt das Verwaltungsrecht ins Spiel. Denn auch bei eingestelltem Strafverfahren kann eine Gefahr begründet werden, die bei Rückgabe des Geldes entsteht. Da braucht es einen guten Anwalt in Sachen Verwaltungsrecht. Viel Erfolg.

Auf´s Detail kommt es an:

Im § 111 Buchstabe k steht das kleine Wörtchen "soll"

(......so soll sie dem Verletzten, dem ..........)

Was ist denn beschlagnahmt worden ?

Buschist  11.04.2013, 19:06

Generell ist es so, dass die Staatsanwaltschaft für die Rückgabe von sichergestellten/beschlagnahmten Gegenständen zuständig ist.

Schreib die zuständige STA unter Angabe des Justizaktenzeichens an und fordere die Herausgabe. Diese wird dann entsprechend (auf Deinen Einzelfall bezogen) antworten, bzw. eine Entscheidung treffen.

Radar3 
Beitragsersteller
 11.04.2013, 19:11
@Buschist

Also laut Sachverhalt wurden fast 100.000 Euro sichergestellt, weil vermutet wurde, dass das Geld in Drogen investiert wird. Nun wurde das Verfahren wie gesagt eingestellt und der Betroffene möchte sein Geld zurück, was die Polizei bis jetzt verweigert hat.

Buschist  11.04.2013, 19:32
@Radar3

Die Polizei darf die beschlagnahmten Sachen (ind Deinem Fall das Geld) auch gar nicht mehr herausgeben. Dafür ist wie gesagt die zuständige STA zuständig.

NUR die STA entscheidet darüber, ob das Geld herauszugeben ist. Also schreibt die STA an. Falls das Geld z.B. dem Verfall unterliegt, muss die STA dieses entsprechend begründen.

Hier ein Ja oder nein zu antworten ist nicht möglich.

Radar3 
Beitragsersteller
 11.04.2013, 19:37
@Buschist

Ok und gibt es dafür auch eine Norm? Ich kann das ja schließllich nicht einfach reinschreiben ohne das ich das irgendwo belegen kann.

Buschist  12.04.2013, 12:53
@Radar3

Das brauchst Du nicht. Du brauchst keine Norm angeben. Beziehe Dich generell auf die Strafprozessordnung und gut ist. Machs nicht zu kompliziert. Der STA hat das zweite juristische Staatsexamen. Der kennt seine §§§.

Schreibe einfach unter Angabe des Justizaktenzeichens an die STA und fordere die Rückgabe des Geldes.