nach toleranzabzug z. B: noch 1-2 kmh zu schnell
Hallo eine einteressante frage
wenn man beispielsweise mit 51.-52 kmh nach tolernzabzug geblitzt würde, schicken die dann wegen 1-2 kmh überhaupt noch einen bußgeldbescheid raus über 15 €?
das sies können und dürfen ist mir klar
aber wird sowas in der regel überhaupt gemacht ?
Grüße, komplexe123
11 Antworten
Ich gehe mal davon aus, du meinst eine 50 er Zone. Ja, sie werden dir auch mit 51-52 Km/ h einen Bescheid schicken. Du bist halt immernoch schneller als 50 Km/h. Auch wenn es nur 1-2 Km sind. Aber Bußgeldbescheid denke ich wird es nicht heißen, eher Gebührenpflichtige Verwarnung. Denke mal du meinst auch noch etwas anderes. Also mal ein Beispiel: Du fährst mit deinem Fahrzeug mit Tachoanzeige 50Km/h. Aber in Wirklichkeit bist du aber 54 Km/h schnell. Von diesen 54 Km/h zieht man dann die 5% Tolleranz ab und das ergibt einen Wert von 51,3 Km/h also 51 Km/h. Somit gibts eine Verwarnung von den 15 €. Aber dies würde widerum ein Problem an deiner Geschwindigkeitsanzeige aufzeigen. Diese dürfen soweit ich weis, lediglich etwas mit ihrer Anzeige voreilen, aber nicht nachgehen. Somit dürfte dein Tacho bei echten 50 km/h schon 52 Km/h anzeigen. Bei echten 150 Km/h wären es dann schon 157 Km/h die dir angezeigt werden. Dies ist auch der Grund warum es diese Tolleranzabzüge gibt. Meist geben die Damen und Herren an den Messpunkten schon 5 Km/h dazu ehe der Blitz auslöst. Aber wenn es dann halt doch blitzt wird es nach der normalen Rechnung ermittelt.
Wenn diese Antwort nicht korrekt oder auch nur in Teilen nicht korrekt sein mag, möge man mich bitte berichtigen.
Hey Antitroll. Danke für deine Ausführungen. Wie schon erwähnt war ich mir nicht so ganz sicher ob ich auf dem richtigen Wege bin. Bin ja in dieser Hinsicht etwas aus der Übung. Fahre seit 30 Jahren Auto Motorrad und LKW. Bin erst einmal geblitzt worden und das liegt schon gute 20 Jahre zurück. Mit 110 in der 100 er Zone. Hatte einfach das Schild Übersehen. Dreispurige Autobahn, rechts ein LKW den ich auf der mittleren Spur überholte und Links ein Reisebus der mich überholte. War halt genau in dem Bereich zwischen den beiden in dem die Schilder standen. Als ich am LKW vorbei war und mich wieder rechts einordnete habe ich sie da stehen sehen. Ok, war dumm gelaufen und hab die paar Mark damals bezahlt. War ja auch schneller als die 100. Irgendwann passiert es einem halt mal.
Ich häng mich mal ran und kläre bezüglich der tollen Toleranzen zusätzlich ebbes auf. :D
Toleranzabzug:
- Unter 100 km/h 3 km/h
- Über 100 km/h 3 % (der Abzug wird aber immer zugunsten des "Delinquenten" auf den nächsten vollen km/h aufgerundet)
- Beim Hinterherfahren eines Videoüberwachungswagens 5 %, aber mindestens 5 km/h
- Ohne Video bei geeichtem Tacho 10 %
- Ohne Video bei ungeeichtem Tacho 20 %
Breit Grins^^
Jetzt stellt euch mal vor, ich wuerde mich auch noch anhaengen .... Das wuerde da keiner ertragen.
ich häng mich dann halt noch mit ran. Ich wähle dann aber doch eher Ohne Video bei ungeeichtem Tacho 20 %.
So, schönen Tag noch an alle. und Tschüß
aber wird sowas in der regel überhaupt gemacht ?
In der Regel liegt die Einstellung des Blitzers so, dass nach Toleranzabzug des Blitzers über ca. 5 km/h zu schnell liegt.
Wenn die Einstellung wann der Blitzer auslöst niedriger eingestellt wurde, dann ist dies so und gibt auch bei vorgeworfenen Verstößen von 2 km/h zu schnell ein Verwarngeld.
Das kommt auf die jeweilige Komune an, im Regelfall will man ja nicht die Leute erwischen die 2, 3 km/h schneller fahren, sondern die welche ab ca. 5 km/h schneller als erlaubt unterwegs sind.
Richtig. Du meinst damit zum Beispiel die Leute die mit 70 Km/h durch eine Tempo 30 Zone brettern.
-gelöscht-
Aus eigener Erfahrung auf der Autobahn in Brandenburg (letztlich legt das jede Inspektion wohl selbst fest und es kann auch von Ort zu Ort Differieren):
zulässig: 100 gemessen: 115 Grenzwert: 114 (stand auf dem Foto!) nach Toleranzabzug: 111
Wenn es blitz, dann gibt es aber nach Aussage eines Polizisten auch ein Busgeld. Wenn die den Grenzwert an der oben beschriebenen Stelle aber auf 104 einstellen, dann ist nach 30 Minuten die größte Speicherkarte voll :-)
ja, natürlich schicken die auch dafür ein strafzettel raus.
und dann sind es auch nicht 15€, sondern da kommen noch 20€ bearbeitungsbebühr und 3€ für den brief selbst oben drauf.
und so ein strafzettel ist nicht dafür da, dass er die stadt reich macht, sondern dass du ein denkzettel kriegst
und dann sind es auch nicht 15€, sondern da kommen noch 20€ bearbeitungsbebühr und 3€ für den brief selbst oben drauf.
Nein dies kommt bei einem Verwarnungsgeld nicht dazu, erst wenn ein Bußgeldbescheid erlassen werden sollte, kommen Bearbeitungsgebühren dazu.
verwarnungsgeld wäre es, wenn er an ort und stelle angehalten werden würde.
bei einem blitzer kommen immer die gebühren oben drauf.
es sitzt ja einer da, der die fotos auswertet, den halter sucht und die briefe verschickt. das macht er ja nicht umsonst ,weils im spaßmacht...dafür wird er ja auch bezahlt und das geld holt sich die stadt wieder
bei einem blitzer kommen immer die gebühren oben drauf.
Das ist Unsinn, nur bei einem Bußgelderlass kommen Gebühren dazu.
Das ist dann der Fall ab 21 km/h zu schnell, oder wenn das Verwarnungsgeld (bis 21 km/h zu schnell) nicht akzeptiert wird.
nein nur bei Bußgeldern kommen diese Gebühren hinzu, da gibts i. d. R. dann auch Punkte in flensburg ....
bei einem blitzer kommen immer die gebühren oben drauf.
Bei Verwarnungsgeldern bis 35 € (ergo unter 40 €^^) erstmal definitiv: nein! Nur wenn die Behörde, z. B. durch Ablehnung des Verwarngeldes durch den Fahrer/Halter, ein Bußgeldverfahren einleitet, kommen diese Gebühren dazu.
http://dejure.org/gesetze/OWiG/107.html
Und siehe da: Gebühren nur bei Geldbußen. ;)
Nein, bei geringen Ordnungswidrigkeiten kommen keine Bearbeitungsgebühren oben drauf.
Du solltest mal genau lesen was ich geschrieben habe.
Die 15 Piepen sind das Angebot eines Verwarnungsgelds und ist gebührenfrei. Das kannst Du annehmen und bezahlen, dann ist die Sache erledigt. Du kannst es auch ablehnen, geht ganz einfach durch Nichtzahlung. Dann bekommst Du einen Bußgeldbescheid mit entsprechenden Gebühren, ganz gleich wie hoch das Bußgeld ist. Den kannst Du dann annehmen und bezahlen, natürlich inklusive der Gebühren oder schriftlich innerhalb der dazu angegeben Frist wiedersprechen.
Ich denke, dass sich der Kommentar von cat64k rein auf die Antworten von rango9 bezieht, was heißt: ihre beide geht in euren Aussagen konform. ;)
und dann sind es auch nicht 15€, sondern da kommen noch 20€ bearbeitungsbebühr und 3€ für den brief selbst oben drauf.<
Das stimmt meistens nicht. In der Regel kommt ein Angebot die 15 € zu zahlen mit einer einwöchigen Frist ohne Gebührenerhebung. Sollte nicht gezahlt werden kommt ein Bussgeldbescheid über diesen Betrag, dann aber mit Aufschlag der entsprechenden Gebühren.
Wenn du geblitzt wurdest und die vorwerfbare Geschwindigkeit ( = gemessene Geschwindigkeit abzgl. der Messfehlerkorrektur ("Toleranz") ) über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt, dann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, und die kann verfolgt werden. Da aber für Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip gilt, ist die Behörde anders als bei Straftaten nicht zur Verfolgung verpflichtet. In der Regel wird sie es jedoch tun, da ohnehin alles automatisiert abläuft.
Okay
Dann stimmt mit dem Tacho etwas nicht, der darf nie weniger anzeigen als real gefahren wird, hast Du aber später selber noch erwähnt ;-)
Bis 100 km/h werden 3 km/h Toleranz des Blitzers dem Autofahrer zu Gute gerechnet, nicht mehr, und nicht weniger.
Nein der Grund liegt in der Ungenauigkeit (Toleranz) des Messgerätes dies beträgt bis 100 km/h 3 km/h und ab 100 km/h 3% vom gemessenen Ergebnis.