Nach minijob nun teilzeit. Chef möchte trotzdem nochmal eine probzeit. Darf er das?
4 Antworten
Darf er das überhaupt?
Rechtlich wirksam: Nein!!
Wenn Du seit März 2015 in der Praxis arbeitest, dann bist Du wohl - nehme ich an - noch in der ursprünglich vereinbarten Probezeit.
Du beginnst mit der Änderung von "Minijob" in "Teilzeit" kein neues Arbeitsverhältnis, sondern das bestehende wird lediglich mit geänderten Bedingungen fortgeführt.
Wenn Du noch in der Probezeit bist, dauert die auch weiterhin an, aber der Arbeitgeber darf wegen des neuen Vertrages keine erneute Probezeit vereinbaren, die über insgesamt 6 Monate hinausgeht!
Denn die möglichen Konsequenzen, die sich für Dich aus einer Probezeit ergeben können - nämlich die Möglichkeit zur jederzeitigen Kündigung mit verkürzter Frist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 Abs. 3 - gelten für insgesamt maximal 6 Monate!
Auch wenn die Vereinbarung von weiteren 6 Monaten im neuen Vertrag steht: Nach insgesamt längstens 6 Monaten seit Beginn Deines Minijobs ist Schluss mit der Probezeit (von besonderen Ausnahmen abgesehen)!
Darf er das?
Nein, darf er nicht!
Dein Chef braucht Dich nicht mehr "erproben". Er kennt Dich und Deine Leistungen und eine erneute Probezeit ist hier nicht erlaubt. Das Arbeitsverhältnis wird fortgeführt, es ändert sich ja nur der Umfang der Arbeitszeit.
Wenn Dein Chef Dir nur mit der Probezeitvereinbarung einen Vertrag für Teilzeit gibt, kannst Du den unterschreiben. Die Vereinbarung ist nichtig. Außerdem gilt die verkürzte Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 längstens für 6 Monate und die hast Du ja schon hinter Dir.
Stimmt, hab's verpennt
Super danke für die info. In der minijob zeit hatte ich nicht mal eine Probezeit. Aber dann weis ich schon mal das das nicht rechtens ist und ich somit handeln könnte wenn was wäre in der zeit.
Wenn es bisher - in Deinem Minijob - keine Probezeit gegeben hat, dann kann der Arbeitgeber im neuen Arbeitsvertrag (der ja nichts daran ändert, dass Dein Arbeitsverhältnis seit Beginn des Minijobs im März 2015 besteht) jetzt keine Probezeit vereinbaren!
Mit dem Begriff der "Probezeit" sind maximal die ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses gemeint; Dein Arbeitgeber kann also jetzt nicht im 5. Monat Deines Arbeitsverhältnisses "Probezeit!" rufen ... für ihn ist jetzt "dieser Zug abgefahren":
Die Vereinbarung einer Probezeit ist jetzt unwirksam!
Nebenbei:
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Konnte irgendwie nicht mehr text als frage schreiben deshalb hier nochnal mein genaues Anliegen.
Ich arbeite seid März 15 in der praxis und bekomme ab nächste woche eine teilzeitstelle in der gleichen praxis. Jetzt will mein chef nochmal eine Probezeit von 6 Monaten. Darf er das überhaupt?
jup. einmal darf man sie verlängern soviel ich weiß. kann mich aber auch vertun.
kann mich aber auch vertun
Und das tust Du.
Eine Verlängerung wäre allenfalls eventuell dann möglich, wenn z.B. von 4 Monaten Probezeit 2 Monate wegen Erkrankung ausgefallen wären.
Noch sind sie nicht um, wenn das Arbeitsverhältnis seit März 2014 besteht!