Nach 13 Jahren Kindesbetreuung zieht das Kind zum Vater - muss der Kindesunterhalt bezahlt werden?
Hallo, ich habe eine sehr spezielle und wichtige Frage:
Hier einige Fakten: meine Tochter ist vor 6 Monaten urplötzlich zu ihrem Vater gezogen. Wir sind seit 14 Jahren geschieden. Ich musste von heute auf morgen vollen Unterhalt bezahlen, obwohl ich 15 Jahre die Kindesbetreuung alleine übernommen habe und nur halbtags gearbeitet habe und dazu nur anteiligen Kindesunterhalt in Anspruch genommen habe.
Nach ihrem spontanen Auszug saß ich mit einer entsprechend großen und teuren Wohnung da, die eine 3monatige Kündigungsfrist beinhaltete, mit Zahlungen für Fitness-Studio und Musikschule und musste auch dort die entsprechende Kündigungszeit einhalten und 3 Monate weiterzahlen. Trotzdem bezahlte ich vom ersten Tag an vollen Kindes-Unterhalt. Da ich mich seit der Geburt von meiner Tochter um sie gekümmert habe, neben dem Halbtagsjob, bin ich in ein irres finanzielles Dilemma geraten, da ich natürlich auf den Kindesunterhalt und das Kindegeld angewiesen war. Ich habe es jetzt nach 6 Monaten geschafft, eine Ganztags-Tätigkeit zu bekommen. Allerdings ist mein Konto hoffnungslos geleert ...
Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, einen Ausgleich zu dieser 14-jährigen Kindesbetreuung (Ausgleich zur Vollbeschäftigung und Weiterbildung) zu erhalten? Bzw. steht mir eine Frist zu, bis ich diesem Kindesunterhalt gerecht werden kann?
Danke für jeden Ratschlag!
7 Antworten
Hallo Sylli, mein Ex-Mann ist zum Kreis gegangen und hat dort eine Beistandschaft beantragt/erlangt. Das heißt, das diese ihm jeden Monat den Kindes-Unterhalt überweisen; und der Kreis holt es sich dann von mir. Meine Tochter ist 16 Jahre. Es gibt keinen Titel (ich habe einen Titel über Unterhalt). Das Sorgerecht haben Beide. Meine Tochter hat 13 1/2 Jahre durchgehend bei mir gelebt. Der Vater hat bis vor 3 Jahren nur anteiligen Kindes-Unterhalt gezahlt, da ich nicht die volle Summe eingefordert habe.
Mein Ex hat sich mit dem Titel verpflichtet vor knapp 13 Jahren.
Der Kindesunterhalt ist ab dem Tage des Auszug zu zahlen, wie Väter es auch müßen! Wenn ein Kind ausziehen will kann man nicht darauf bestehen, das es solange bleibt bis man alles geregelt hat!In den 15 Jahren in den Du das Kind betreut hast, hattest Du Anspruch auf Kindesunterhalt und Kindergeld mit dem Auszug geht dieser auf den Vater über! Aber vielleicht könnt Ihr ja miteinander reden, schon versucht ,ob er Dir vielleicht etwas entgegen kommt?
Meine Herren! Hier gehts nicht um den Geschlechterkampf, sondern nur um eine neutrale Antwort/Empfehlung.
Ich habe schon seit geraumer Zeit eine kleine Wohnung, alle Kosten minimiert und trotzdem bleiben, durch die teuer angemietete Wohnung mit meiner Tochter und allem Drum und Dran, einfach ein Haufen Schulden.
Hätte ich alleine gelebt, hätte ich nie diese teure Wohnung genommen, sondern gleich eine kleinere, bzw. günstige.
Und daher wollte ich wissen, ob die Tatsache, daß die Wohnung für meine Tochter und mich war, z. B. diese Mehrkosten vom Unterhalt abgezogen werden können.
Hallo,
wer hat denn festgelegt, dass Du von heute auf morgen Unterhalt zahlen mußt ? Wie alt ist die Tochter ? Gibt es einen Unterhaltstitel/Urkunde? Wer hat das Sorgerecht? Wie lange hat die Tochter zusammenhängend bei Dir gewohnt? Hat der Vater in dieser Zeit den Mindest-Unterhalt regelmäßig geleistet? Bitte die Fragen beantworten, dann kann ich besser helfen. Sylli
Ich frage mich allerdings ob das so einfach geht mit dem Auszug der Tochter. Ich würde meinen, dass trotz hälftigem Sorgerecht das Aufenthaltsbestimmungsrecht bisher allein bei Dir lag und noch liegt ! Das Dein Mann mit dieser Beistandschaft durchgekommen ist,kommt mir "spanisch" vor. Hierzu würde ich bei der Stelle die Hintergründe erfragen.Wer weiß,was er dort von sich gegeben hat. Nach so langer Zeit, steht auch Dir eine Orientierungsphase zu, zwecks Umzug etc. Du wirst hier quasi von Deinem Mann über'n Tisch gezogen, obwohl Du eine der wenigen Nichtabzocker-Mütter bist. Dann zeigst Du ihm jetzt mal Deine andere Seite,schnappe Dir einen Anwalt und lasse eine Forderungsaufstellung über alle fehlenden Unterhaltsbeträge der ganzen Jahre erstellen.Dann vollstreckst Du aus dem Unterhaltstitel ! Diese ziemlich hohe Summe verjährt nicht, jedenfalls nicht vor 30 Jahren! Bald ist Deine Tochter 18 und es werden beide Elternteile UH-pflichtig.Spätestens dann wird Dein Mann zahlen,nämlich seinen Part plus rückständigen UH. Bitte gehe mit dem Anliegen nicht zum Jugendamt! Erfolg nur mit Fachanwalt für Familienrecht!!! Viel Glück. Sylli
Dieser "Titel über den Unterhalt" ist der Titel, denn Sylli meint. Hat Dein Exmann sich in dem Titel verpflichtet, oder Du selber?
Sobald Deine Tochter bei ihrem Vater wohnt, bist Du verpflichtet, den Unterhalt für das Kind an den dazu Berechtigten (in diesem Fall der Kindesvater oder Beistand) zu ahlen.