MWSt bei Lieferungen aus der Gärtnerei
Wenn man in einer Bauschule Pflanzen kauft, dann bezahlt man dort den reduzierten Satz von 7% UST. Gibt man den Gärtnern einen Pflege Auftrag für den eigenen Garten, dann bezahlt man für diese Dienstleistung 19% USt.
Ich möchte nun eine Hecke ersetzen und einem Gärtner den Auftrag dazu geben. In seinem Kostenvoranschlag berechnet er für die Dienstleistung und der Lieferung der Setzlinge 19% USt.
Von einem Bekannten hörte ich dazu, das sei nicht Rechtens, denn die Setzlinge seien nur mit 7% USt an den Kunden weiterzugeben.
Wie ist eure Erfahrung dazu?
3 Antworten
In deinem Fall am besten zwei Rechungen oder zwei Rechnungspositionen aufführen lassen. Einmal das reine Material mit (in diesem Fall) 7% und die Personal bzw. Dienstleistungskosten mit 19% Umsatztsteuer. Das sollte der Gärtner schon kennen.
dann verlange 2 rechnungen
eine für die lieferung der pflanzen und eine für die dienstleistung
Das hatte ich mir eigentlich vorgenommen, ich weiß nur nicht ob die Gärtnerei damit einverstanden ist, denn es gibt ja einen etwas grösseren buchhalterischen Aufwand.
Da der Verkauf in wesentlichen im Zusammenhang mit einer Diesntleistung steht sind 19% Ust. anzusetzen. Das gleiche gilt beim Bäcker. Das Brötchen alleine hat nur 7% bei Verzehr in der Bäckerei (das ist die Dienstleistung) aber 19%.
Klingt komisch, ist aber so.
Das hatte ich eigentlich auch gedacht, aber mein Bekannter ist da ziemlich sicher und meinte es gäbe darüber eine Grundsatzentscheidung des BFH und nicht mit dem Verzehr in einer Gaststätte (19%) und Mitnahme (7%) vergleichbar.