Muss unbedingt ein Erziehungsberechtigter den Kindegeldantrag unterschreiben?
Hallo Leute, meine Frage ist folgende: Muss ein Erziehungsberechtigeter bei einem 20 Jahre altem Kind, das verheiratet ist und Ausbildung macht den Kindergeldantrag unterschreiben?? Falls ja, was passiert wenn sich die Eltern weigern?
7 Antworten
"Falls ja, was passiert wenn sich die Eltern weigern?" Sowas kann man durchaus einklagen, ob man das will wegen den 150-190 Euro, sollte man selber wissen.
bei einem 20 Jahre alten Kind?? ab 18 ist man volljährig und darf fast alles unterschreiben. Es sei denn, dass ein Elternteil eine Vormundschaft (aus welchen Gründen auch immer) hat.
stimmt nicht! man ist zwar volljährig, aber kindergeld können nur die eltern für sich beantragen und es dann dem kind abgeben. das "kind" kann selbst kein kindergeld beantragen. allerdings bin ich mir auch nicht sicher, ob man als verheirateter noch kindergeld bekommt? müsste man auf der entsprechenden kindergeldstelle erfragen.
ich wusste gar nicht, dass vedrheirateten noch kindergeld zusteht...-???
Wenn der (an sich unterhaltsplichtige) Ehepartner zu wenig verdient.
Er kann selber den Antrag stellen mit der Begründung das er nicht mehr zuhause wohnt und kein Unterhalt vom Elternteil bekommt ,der Erziehungsberechtigte bekommt dann ein Schreiben wo er sich äußern kann,das heißt einspruch einlegen kann
Mein Sohn hat das auch gemacht als er 19 war und ausgezogen ist in seine wohnung ,wir haben aber immer eine Benachrichtigung vom Kindergeldkasse erhalten wenn es verlängert werden mußte aber auch als es eingestellt wurde,ach ja er ist zur Kindergeldkasse persönlich gegangen am besten noch die kindergeldnummer und geburtsdatum des vaters mit angeben
Es geht untergewissen Bedingungen:
"Auszahlung des Kindergelds direkt an das Kind Das Kind kann auch die Auszahlung des Kindergeldes an sich selbst verlangen, wenn es nicht im Haushalt der Eltern wohnt und wenn der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht ihm gegenüber nicht nachkommt (→ § 74 EStG). Das Kind erhält dann den durchschnittlichen Betrag aller zu berücksichtigen Kinder. Das "Abzweigen" des Kindergeldes wird bei der Familienkasse beantragt.
Es muss keine Unterhaltspflicht-Verletzung der Eltern vorliegen. Das Kindergeld kann auch mit Einverständnis der Eltern an das Kind abgezweigt werden. "
Aus: www.klicktipps.de/kindergeld.php#auszahlungdirektan_Kind