Muss tatsächliche Unterschrift mit der auf dem Personalausweis übereinstimmen?
Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Ich habe bisher immer mit dem 1.Buchstaben meines Vornamens und dem 1.Buchstaben meines Nachnamens unterschrieben. So steht es auch im Personalausweis. Habe aber vermehrt gehört und auch schon gelesen, dass eine solche nicht rechtskräftig ist, weil mindestens der komplette Nachname vorhanden sein muss. Aber davon mal abgesehen, kann ich mir nun eine neue Unterschrift aneignen und in Zukunft immer so unterschreiben, auch wenn auf dem Personalausweis noch die "alte" Unterschrift steht? Bzgl. Identifikation bei Kartenzahlung usw.
10 Antworten
Ich unterschreibe auch nur mit den jeweils ersten Buchstaben meines Vor+Nachnamens. Da ich auch solche Aussagen gehört habe " ist nicht gültig" etc. habe ich an mehreren Stellen nachgefragt ( u.a.RA+Polizei+Amt). Mir wurde überall gesagt das es meine Unterschrift ist und die auch so gültig sei. Es kann mir also keiner vorschreiben wie MEINE Unterschrift zu sein hat.
das ist tatsächlich keine rechtsgültige Unterschrift.. und deine asuweisbehörde hätte die so gar nicht annehmen dürfen-- unerklärlich wie so was passiert..
du solltest bei "unterschriftenwechsel" einen neuen ausweis beantragen-- ist einfacher und erspart unangenehme situationen
Eine Unterschrift soll eine eindeutige Personzuordnung darstellen, wichtig ist, dass, im Extremfalle ein Grafologe, diese Zuordnung bestimmen kann. Im Laufe des Älterwerdens, insbesondere in der Zeit von Jugendlichenalter bis zum Erwachsenenalter, verändert sich die Unterschrift. Gewisse Charaktereigenschaften lassen es aber zu, dass ein Grafologe zwei Unterschriften einer Person, die Jahre auseinanderliegen, bestimmen kann, dass beide Unterschriften von ein und derselben Person stammen.
Mit einer Abkürzung darf man auf dem Ausweis nicht unterschreiben. Die Unterschrift muss nicht lesbar sein, aber sie muss einer Unterschrift (und 2 Großbuchstaben sind nun mal keine) ähneln.
ganz klar muss das so.