Muss nach einer Verlustanzeige die Einrichtung ein Duplikat ausstellen?

2 Antworten

Vermutlich besteht die Verpflichtung, vermutlich besteht ebenso Deine Verpflichtung, das Original als verloren zu melden. Wo ist das Problem dabei?

Du bekommst auch keinen neuen Personalausweis wenn Du nicht schriftlich erklärst dass der alte weg/verloren/gestohlen worden ist.

Zitronensaft59 
Beitragsersteller
 29.09.2021, 21:03

Es geht darum dass mein ehemaliger Chef einfach nach Lust und Laune mal arbeitet. Und ich hab keine Lust dass wenn ich ihm die Verlustanzeige bringe, er mich abwimmelt und meint er hat gerade keine Zeit das Duplikat auszustellen und ich ein Jahr darauf warten kann. Er ist sehr ungut zu seinen Mitarbeitern.

GutenTag2003  03.10.2021, 12:53
@Zitronensaft59
Es geht darum dass mein ehemaliger Chef einfach nach Lust und Laune mal arbeitet.

Wäre es nicht sinnvoller, das Augenmerk auf Deine Schusseligkeit zu lenken als Deinen ehemaligen Chef zu kritisieren ?

und ich ein Jahr darauf warten kann.

Du hattest das Zeugnis. Wärst Du sorgfältig damit umgegangen bräuchtest Du nicht warten.

Zitronensaft59 
Beitragsersteller
 24.06.2022, 21:17
@GutenTag2003

Um ehrlich zu sein finde ich das eine sehr ungute Art Fragen zu beantworten mit der Unterstellung, dass jemand "schuld" ist und aus welchen privaten Gründen ein Ausbildungszeugnis nicht vorhanden ist. Fakt ist nun mal es ist nicht mehr in meinem Besitz und trotz Verlustanzeige und Kommunikation im schriftlichen Weg wurde mir das Dokument nicht ersetzt. Andere Mitarbeiter in der Firma wären sofort bereit ein Duplikat auszustellen und zu unterschreiben aber der Chef muss dies tun. Der macht nunmal alles nach Laune und das kritisieren andere Mitarbeiter genauso. Zudem beschimpft er Mitarbeiter telefonisch. Ich habe lediglich nach einer rechtlichen Grundlage in so einem Fall gefragt.

GutenTag2003  24.06.2022, 21:38
@Zitronensaft59
 aus welchen privaten Gründen ein Ausbildungszeugnis nicht vorhanden ist.

... = nicht mehr vorhanden (Dein Chef hatte seine Pflicht bereits erfüllt) Ergo kein wirklicher Grund, ihm einen Vorwurf zu machen.

Ich habe lediglich nach einer rechtlichen Grundlage in so einem Fall gefragt.

Nach §§ kannst Du lange suchen.

Du kannst aber, wenn er nicht reagiert, die Zweitschrift / Kopie des Dokumentes einklagen. Die Kosten wirst Du wohl tragen müssen.

Zuvor kannst Du ihm (... dabei solltest Du Deine Aversionen im Griff behalten) ein Angebot machen, ihm seinen Zeitaufwand zu honorieren.

GutenTag2003  24.06.2022, 21:43
@Zitronensaft59
Um ehrlich zu sein

Ich war auch ehrlich.

Ich hab bei einer Einrichtung ein Ausbildungzeugnis bekommen

Darauf hattest Du einen Anspruch. Dieser wurde ganz offensichtlich erfüllt.

Sind sie verpflichtet eins auszustellen? Ich brauche es wirklich sehr dringend

Du kannst sie bitten. Eine Verpflichtung auf eine Zweitausfertigung kann ich nicht erkennen, da sie ihre Verpflichtung bereits erfüllt haben.

Es ist/war Deine Aufgabe dies sicher aufzubewahren. Vor allen Dingen, da es Dir als so wichtig erscheint.

Zitronensaft59 
Beitragsersteller
 24.06.2022, 21:19

Ich verweise zur meiner Antwort bei der Antwort darüber