Muss mich mein Betrieb bei Schlechtwetter anderst beschäftigen?
Bin Azubi im 1. Jahr und wir haben gerade schlechtwetter, also keine arbeit. Mein Betrieb meinte das ich doch das Lager aufräumen könne. Ist das so richtig oder darf ich dann nicht auch wie meine Kolleg En zu Hause bleiben?
8 Antworten
Dein Betrieb zahlt dir die Ausbildungsvergütung auch bei Arbeitsausfall wegen Schlechtwetter weiter,also kann er dir auch eine andere Aufgabe übertragen. Bei der Gelegenheit hast du dann auch einen Überblick über die Lagerbestände und an welcher Stelle sie gelagert sind.
bin zwar nicht mehr ganz auf dem laufenden aber früher war es so das ein teil des lohnes der mitarbeiter (und der chef gab auch etwas dazu) in eine schlechtwetterkasse einzahlten. damit hatten sie nur einen gewissen verdienstausfall. glaube nicht das dies auch für azubis gilt, du wirst deinen vollen lohn weiterhin erhalten.
Die anderen Kollegen wird er nicht unmittelbar bezahlen müssen, wenn die zu Hause bleiben. Möchtest du dich gern unbezahlt freistellen lassen?
Ja die müssen dir eine andere Beschäftigung suchen. Im richtigen Berufsleben kannst du nicht auch einfach zu Hause bleiben weil scheiß wetter ist!
Na klar darf er das..
Im ersten Lehrjahr ist man so oder so dafür da um aufzuräumen. Das ist ganz normal