Bekommt die Ex-Freundin neben dem Kindesunterhalt auch noch Geld vom Ex Partner?
Folgende Situation:
Ein Freund von mir ist damals zu einer Frau in den Osten gezogen, hat mit ihr ein Kind bekommen und circa 2 Jahre später haben sie sich getrenn. Die Trennung ist jetzt circa 8 Jahre her. Er wohnt dennoch in der gleichen Wohnung, wo mitunter der dritte neue Freund der Frau wohnt. Bis letztes Jahr hat dies alles ehr gut geklappt, jedoch ist sie jetzt von ihrem neuen Freund schwanger. Aufgrund dessen will der Freund von mir, also ihr Ex, dieses Jahr endlich mal ausziehen, jedoch hat er Angst das die beiden ihn nackig machen.
Ihm ist bewusst das er Kindesunterhalt zahlen muss. Das macht er auch schon seitdem sie getrennt sind und das obwohl sie noch in einer WG wohnen. Jetzt hat die Ex-Freundin sich aber dazu entschieden nach der Geburt 3 Jahre zu Hause zu bleiben und ihr neuer Freund kann angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten. Jedoch haben die beiden sich wohl angeblich bezüglich des Kindesunterhaltes erkundigt und da wurde ihnen angeblich auch gesagt, das der Kindesvater vom ersten Kind (mein Freund) auch für die beiden, bzw für die Ex - Freundin aufkommen muss, wen deren Geld nicht zum Leben reicht.
Ist dieses rein rechtlich überhaupt machbar? Ich persönlich gehe davon aus das dies einfach nur Quatsch ist und sie ihm so ein bisschen mehr Geld rausleiern wollen.
Kurz noch Infos zu den Personen:
- mein Freund, Vater von Kind 1, ist berufstätig und zahlt seit der Trennung jeden Monat um die 90 Euro Unterhalt, trotz gemeinsamer WG
- EX Freundin, geht momentan nicht arbeiten und lebt von ALG2
- Der neue Partner der Ex geht auch schon eine Weile nicht arbeiten und lebt auch von Sozialgeld
Falls ihr irgendwie Gesetzestexte dazu kennt, verlinkt sie mir bitte, damit ich sie weiterleiten kann.
4 Antworten
Mit "Osten" ist Ostdeutschland gemeint nehme ich an?!
Für sie muss er gar nichts bezahlen. Warum sollte er auch? Sie kann selbst arbeiten gehen und der neue Freund sowieso. Mit dem hat er ja nun gar nichts zu tun. Wenn sie sich erneut schwängern lässt, dass ist ihr neuer Freund und Vater des Kindes für sie zuständig oder das Amt.
Er hat lediglich Unterhalt für sein Kind zu zahlen und zwar nach Düsseldorfer Tabelle. Das Kind ist jetzt um die 10 Jahre alt?
Also muss er mindestens 424 Euro abzüglich halbem Kindergeld 102 zahlen an Unterhalt. Wären dann 322 Euro.
Der Betrag ist je nach Alter des Kindes und nach bereinigtem Nettoeinkommen zu erhöhen. Ist es sein einziges Kind, dann wird er ggf. eine Stufe höher eingruppiert, da die Düsseldorfer Tabelle von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht.
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Was Einkommen ist und was er abziehen kann, kann er den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen.
Wie die Mutter seines Kindes auf das schmale Brett kommt, er solle auch noch sie, den Lover und womöglich das neue Kind durchfüttern ist überhaupt nicht nachvollziehbar!
Betreuungsunterhalt hätte ihr in den ersten 3 Jahren nach der Geburt zugestanden. Das Kind ist 10 oder älter. Wer hat sie gehindert sich einen Job zu suchen????
Madame soll also mal aus dem Knick kommen und arbeiten gehen oder ihren Freund arbeiten schicken.
Um es mal auf den Punkt zu bringen: die Alte spinnt :-)... Er soll die WG kündigen und zusehen, dass er da weg kommt. Sorgerecht für sein Kind hat er? Ansonsten umgehend zusehen, dass er die geteilte Sorge bekommt. Das können Beide formlos beim Jugenndamt erledigen. Umgangsregelung ausarbeiten.
Oder am Besten: wenn er es hin bekommt das arme Kind mitnehmen, wenn er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen kann. Da er verpflichtet ist ALLES zu tun um den Mindestunterhalt zu zahlen, wird er um die 322 Euro auch nicht umhin kommen.
Dann hätte er aber zu wenig Selbstbehalt. Das muss man auch beachten. Er zieht komplett aus, das steht schon fest. Und wie gesagt zahlt er ja auch schon einige Jahre etwas, was die beiden sich vertraglich ausgemacht haben, was ihm dann vielleicht noch zu gute kommt.
Die haben schon geteiltes Sorgerecht.
Der Selbstbehalt ist keine Summe die in Stein gemeißelt ist! Was die Zwei die Jahre davor abgekaspert haben ist in dem Moment völlig irrelevant, wenn sie zum Jugendamt geht oder zum Anwalt. Es geht um den Unterhalt für die Zukunft und der bedeutet: Mindestunterhalt. Und da sie vom Staat lebt, wird auch der Staat dafür sorgen, dass er zahlt. Denn Kindesunterhalt wird angerechnet bei Hartz 4 und da wird das Amt nicht sagen: ok, wir zahlen mal für den Kindsvater. Und wenn dies bedeutet, dass er sich einen Minijob nebenbei sucht, Überstunden macht, sonntags arbeitet... bis 48 Stunden die Woche sind drin.
Selbst die 322 sind für ihn ok, jedoch möchte er ihr nichts mehr in den Arsch stecken. Darauf kommt es eigentlich an. Und vor allem nichts dem neuen. Was ich halt besonders frech finde ist, das der neue keinen neuen Job unter 15 € Stundenlohn annehmen will, obwohl er sicherlich kleinere Arbeiten machen kann. So wie ich gerade erfahren habe , wurde er nur von nem Auto angefahren. Ich vor 7 Jahren auch. Und? Mittlerweile sitze ich selbstständig im HO. :D
Meines Erachtens nach sind beide einfach nur sehr faul. Aber danke für deine ausführlichen Antworten.
Es gibt halt solche Schmarotzer, die irgendwie durch ihr Leben kommen. Aber der Neue sollte nicht das Problem für deinen Freund sein. Wichtig ist nur sein Kind! Und da muss er halt zusehen, dass er das Kind so oft wie möglich sieht und wenn er der Meinung ist, dass das Kind nicht gut aufgehoben ist bei der Mutter, dann muss er drum kämpfen, dass das Kind bei ihm lebt.
Soviel Blödsinn habe ich noch nie gehört !
Dein Freund hat mit ihr und dem neuen Freund nichts am Hut, wenn es um das ungeborene vom neuen geht.
Er ist also nur für den Unterhalt von seinem Kind zuständig, wobei dann 90 € auf jeden Fall zu wenig sind, wenn man nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Alter des Kindes geht, da muss er sich je nach bereinigten Nettoeinkommen auf mehr einstellen.
Für sie wäre er unter Umständen dann zum Unterhalt verpflichtet ( Betreuungsunterhalt ), wenn das Kind noch unter 3 Jahre alt wäre oder die Betreuung darüber hinaus aus gesundheitlichen Gründen notwendig wäre und er nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als bereinigte 1280 € Nettoeinkommen haben würde.
Danke. Hab ich ihm mittlerweile auch erklärt. Nichts davon trifft nämlich zu. Sein Kind ist 9 und Kerngesund.
Selbst wenn das nicht der Fall sein würde und sie das Kind selber auch über das 3 Lebensjahr hinaus betreuen müsste, wäre er erst einmal nur zum Unterhalt fürs Kind zuständig.
Solange er diesen zahlen kann und dann nicht mehr als diese derzeit bereinigten 1280 € Netto als Selbstbehalt bei Trennung / Betreuungsunterhalt übrig hat, muss er keine Angst haben da etwas an die Kindsmutter zahlen zu müssen, es besteht hier auch keine Pflicht sich z.B. eine neue besser bezahlte Beschäftigung zu suchen oder mehr Einkommen zu erzielen, so wie es beim Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ist.
Deshalb muss er nur sehen das er immer den Mindestunterhalt je Altersstufe laut Düsseldorfer Tabelle zahlen kann, ansonsten könnte er z.B. durchs Jugendamt aufgefordert werden mehr Einkommen zu erzielen, z.B. einen Nebenjob anzunehmen, damit er dann zumindest den Mindestunterhalt zahlen kann.
Bitteschön
Zuerst solltest du dich mal einigen, ob es sich um deinen Freund oder dich selbst handelt. Einmal (mich, ihren Ex-Freund) und einmal die Ex, meines Freundes, das ist total verwirrend.
Also ich gehe jetzt mal von dir aus. Du bist deinem Kind zu Unterhalt verpflichtet, der höher als die 90 Euro sein wird. Weiterhin wärst du zu Betreuungsunterhalt verpflichtet, wenn deine Ex wegen deines Kindes nicht arbeiten kann und dein Kind jünger als 3 Jahre alt ist. Das scheint mir hier aber nicht der Fall zu sein.
Hier ist der neue Vater für Mutter und Kind zuständig. Kann er nicht zahlen, ist das Jobcenter zuständig.
Ich kannte früher mal einen Fall, da musste der Ex tatsächlich für die Mutter zahlen, obwohl er nicht der Vater war. Allerdings war er vorher mit ihr verheiratet und die Regelungen für nachehelichen Unterhalt waren noch anders als heute. Solche Zeiten sind daher vorbei.
Wo hab ich stehen das es um mich geht? Das einzige Kind was ich habe ist eine Katze. :D
Es geht wirklich um einen Freund. Dieser wohnt in Radeberg in Ostdeutschland und ich hier in Neuss in NRW.
Das einzige was ich schrieb war "der Freund von mir, also ihr Ex". Das kann vielleicht verwirrend rüber kommen. Sorry dafür.
Die Regelungen für Menschen die einmal verheiratet waren habe ich ihm auch schon erklärt, da er dachte sie könne sich auf diese beruhen.
Er wird auf jeden Fall, so bald es dort wieder möglich ist, einen Anwalt kontaktieren. Bin mal gespannt was das noch gibt.
sorry, das habe ich dann falsch interpretiert. Beziehe das Du dann auf deinen Freund. Fest steht, nur in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes kann die Mutter Betreuungsunterhalt fordern. Ist das Kind 9, hat sich das erledigt, es gibt nur Kindesunterhalt.
Eigentlich muss er nicht mehr für SIE zahlen. Das wurde iwann geändert und sie hat relativ schnell die Pflicht zur Selbstversorgung, sobald das Kind alt genug ist.
Wenn sie jetzt wieder schwanger ist und zu Hause bleiben möchte, müsste das der neue Partner/Kindsvater zahlen.
Allerdings bezweifele ich, dass er nach einem Auszug noch mit 90 € hinkommt! Vermutlich zahlt er ja einen Teil der Wohnung und kauft mit fürs gemeinsame Kind ein usw. Darüber steht hier zwar nyx, aber das fällt ja dann weg!
Ein paar 100 € NUR fürs Kind können das schon sein, je nach Einkommen und Alter.
Also, die 90 Euro sind tatsächlich reiner Kindesunterhalt. Darauf haben sie sich damals geeinigt. Seinen Teil der Miete, Verpflegung und dazu noch Klamotten und Spielzeug fürs Kind zahlt er alles extra. Das Kind ist jetzt 8, wird im August 9. Das er dann mehr Unterhalt zahlen muss weiß er. Er geht nur davon aus das es sehr viel sein wird.
Gab es das mal das man für die Kindesmutter zahlen musste, ohne das man verheiratet war?
Ich sag mal...früher durfte die Mutter SEHR lange zu Hause beim Kind bleiben, bzw. musst nur stundenweise, nicht Vollzeit arbeiten, um eben fürs Kind da zu sein, weil das eben sehr lange 'normal' war. Ich bin nicht sicher, aber bestimmt bis in die Grundschulzeit.
Inzwischen gibt es flächendeckende Betreuungsangebote und es ist viel üblicher, dass AlleinErziehende oder beide Eltern Vollzeit arbeiten, auch bei jüngeren Kindern, also unter Grundschule.
Wie das jetzt genau, vor allem ohne Trauschein war, kann ich nicht sagen.
Ja, mal davon abgesehen das sie die nächsten drei Jahre ja wegen einem Kind von einem anderen Mann zu Hause bleiben will. Der Kleine von meinem Freund geht ja zur Schule usw. Sie könnte ja auch arbeiten gehen, da der neue Freund ja nicht arbeiten will. Einer von beiden wird meiner Meinung nach auch arbeiten gehen müssen
Mit der Unterhaltsreform 2008 wurde festgelegt, dass die Kindsmutter im Grunde nach 3 Jahren wieder arbeiten kann. Nur in Ausnahmefällen wird davon abgesehen. Ggf. kommt ergänzender Unterhalt aber nach wie vor in Frage. Davor war es durchaus üblich, dass eine Mutter die Kinder betreut hat sich darauf ausruhen konnte bis das Kind 12 oder sogar älter war. Da durften die Männer teilweise ewig zahlen. Aber heute gibt es genug Betreuungsangebote, so dass es auch der Mutter zuzumuten ist ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Was auch gut und richtig ist!
Mal ganz davon abgesehen das der Vater des Kindes ja auch da ist, sich nach oder vor der Arbeit ums Kind kümmern kann und vor allem auch will und das Kind auch zur Schule geht.
So wie ich es mir dachte und ihm schon erklärt habe. Hab mich bisschen verrechnet. Der kleine wird im August 9 Jahre alt. Sie war zwischendurch anscheinend mal wieder arbeiten. Der neue Freund hatte irgendeinen Unfall und kann daher nicht mehr arbeiten. Ich denke aber da es ein bisschen eine faule Ausrede ist.
Ich hatte es vorhin auch schon mal nur mit seinem Gehalt ausgerechnet und da kam ich auf 233. Aber selbst 322 ist noch ok für ihn. Wie gesagt, für sein Kind zahlt er gerne.
Und ja, mit Osten ist Ostdeutschland gemeint. :D Da ich auch daher komme, sage ich liebevoll "Osten" dazu. :D