Muss mein Chef sich an den Spritkosten beteiligen?
Guten Morgen. Folgendes Problem : ich arbeite in einer Gebäudereinigung. Ich muss mit meinem PKW von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz fahren. Das sind wöchentlich zwischen 600 und 800 km. Spritkosten ca 350€monatlich. Chef will weder Spritkosten noch die Arbeitszeit von einer Baustelle zur Anderen bezahlen. Das sehe ich nicht mehr ein. Er sagt das sei üblich. Sehe ich anders. Der Wertverlust meines Autos steigt stetig. Ich werde zwar kündigen, aber ich wüsste gerne, ob das in der Form erlaubt ist.
3 Antworten
Rein rechtlich irrt dein Chef. Deine Arbeitszeit begint morgens und endet abends. Wie du zur Arbeit kommst und Abends wieder nach Hause, ist dein Problem. Die Fahrtkosten kannst du von der Steuer absetzen. Alles dazwischen ist Sache des Arbeitgebers. Leider ist es aber in einigen Branchen tatsächlich üblich, die entsprechenden Gesetze zu ignorieren und auf Kosten des Arbeitnehmers den eigenen Gewinn zu erhöhen. Aber nicht alles, was üblich ist, ist auch legal.
Die Gesetze sagen, dass die Fahrten von einer Arbeitstselle zur anderen Arbeitszeit sind und dass die Fahrtkosten dafür voll erstattet werden müssen. Dir stehen pro gefahrenem Kilometer eine Erstattung von 30 cent zu. Bei wöchentlich rund 700 km wären das pro Monat rund 800,-, die er dir zahlen müsste.
Wenn du ohnehin kündigen möchtest, solltest du mal überlegen, zu einem Anwalt für Arbeitsrecht zu gehen, um sowohl die Bezahlung für die Fahrtzeiten als auch für die Fahrtkosten selber einzuklagen. Da könnte in der Summe ein hübsches Sümmchen von ein paar Tausend Euros rauskommen.
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort
Zumindest kannst Du die Einsatzwechseltätigkeit mit Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Das sind 12 € Werbungkosten zusätzlich am Tag + das km Geld
Sonst würde ich freiwillig ein Fahrtenbuch ausfüllen.
Einen Dienstwagen wirst Du nicht bekommen ?
Natürlich nicht
Leider ja, es sei denn, es ist eine Vergütung im Arbeitsvertrag festgelegt.
Du hast dich leider über den Tisch ziehen lassen, DU als Arbeitnehmer musst nur bis auf Arbeit kommen, die Fahrten zu anderen Arbeitsstellen von dieser ausgehend sind das Problem deines Arbeitgebers und(!) zählen zur Arbeitszeit (evtl. Klauseln in denen steht, das die Fahrtzeit nicht zur Arbeitszeit zählen sind unwirksam).
Eine evtl. Klausel im Arbeitsvertrag, dass du einen PKW besitzen musst und diesen für dienstliche Fahrten nutzen musst ist arg umstritten und dürfte vor einem Arbeitsgericht keinen Bestand haben.
Nur weil dein Chef meint es wäre üblich, ist das nicht rechtlich i.o. .. Zieh ihn vors Arbeitsgericht und lasse ihn erleuchten!
Anmerkung: Du bekommst das Geld (30 ct/km, jeder km zählt hin und zurück) vom FA über die Steuererklärung wieder .. wenn du genug Lohnsteuer gezahlt hast und die Fahrten nachweisen kannst (Fahrtenbuch!)