Muss man Überstunden machen oder kann man pünktlich gehen?
Sind diese unausweichlich?
Im Vertrag steht ja, die vereinbarten Stunden/Woche.
Also kann ich auch sagen, tut mir leid, ich habe jetzt Feierabend.?
Ach ja und: Ich darf doch wohl genauso pünktlich gehen, wie ich da zu sein habe? Also wenn ich Punkt 8 da sein soll, ja dann habe ich doch das Recht, Punkt 17:00 Uhr zu gehen?
Danke im Vorraus
7 Antworten
Es können auch Überstunden angeordnet werden. Ein Ausgleich muss aber auch gewährleistet sein (innerhalb von 3 Monaten)
Es ist meiner Meinung aber immer ein geben und nehmen. Manchmal braucht die Firme ein paar Stunden mehr, mal brauchst du dafür vll. ein Vorschuss.
Ist das alles was im Arbeitsvertrag steht? Gibt es da nirgends einen "Zusatz, z.B." dass Überstunden bei betrieblichem Bedarf im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes oder bis zu einer bestimmten Stundenzahl/Monat oder Woche angeordnet werden können?
Gibt es kein Zeitkonto/Gleitzeit oder eine Betriebsvereinbarung?
ch kenne Deinen Arbeitsvertrag, bzw. anwendbaren Tarifvertrag oder geltende Betriebsvereinbarungen nicht.
Wenn im Vertrag nur die Wochenstunden vereinbart sind und es keine anderen, geltenden Vereinbarungen gibt, kannst Du selbstverständlich gehen.
I
Theoretisch hast du das Recht pünktlich zu gehen, allerdings fällt es vielleicht nicht unbedingtb positiv auf, wenn du jeden tag exakt um die und die Uhrzeit aufspringst und partout nichts mehr machen möchtest mit der Begründung du hättest ja jetzt Feierabend.
Ich frage mich ob es dir im Endeffekt wirklich einen solchen Zacken aus der Krone brechen würde, wenn du 10 Minuten länger bleibst um die Aufgabe mit der du dich gerade befasst hast noch zu ende zu machen (das ist zudem effektiver, dann musst du dich nicht am nächsten Tag nochmal in den Sachverhalt reindenken)
Natürlich hast Du das Recht pünktlich zu gehen. Es könnte bei einigen Arbeitgebern aber nicht positiv auffallen, wenn Du eine dringende Kleinigkeit nicht noch schnell erledigst, nur weil Du so 10 Minuten später Feierabend machen würdest.
Stimmt natürlich.
Tja und Arbeitnehmer, welche bereits die innere Kündigung ausgesprochen haben - "Dienst genau nach Plan" - denen begegnen Arbeitgeber irgendwann mit der offiziellen Kündigung - und wenn dieser dies möchte wird er dafür einen Grund finden.
Also kann ich auch sagen, tut mir leid, ich habe jetzt Feierabend.?
Im Prinzip ja - aber :
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gibt-es-eine-pflicht-ueberstunden-zu-leisten_082469.html
man kann es eben nicht immer allen recht machen...