kann man sich vorschüsse vom arbeitsamt holen

4 Antworten

Dir steht bereits für diesen Monat Arbeitslosengeld zu, anteilig (ab 15.12.2010)! Ich bin zwar kein Arbeitslosengeld-Empfänger, aber würde meinen, man bekommt sein Geld nicht rückwirkend sondern am 01. für den laufenden Monat.

Anders wäre es, wenn du Harz4 beziehen würdest - dann wird dein Gehalt angerechnet. Aber bei Arbeitslosengeld geht es nicht nach Bedürftigkeit sondern danach für welche Tage du tatsächlich arbeitslos gemeldet warst. Durch die fristlose Kündigung fehlt dir nun leider die nötige Vorlaufzeit um die Anträge zu stellen. Mach einfach Druck, das man dir dein Arbeitslosengeld schnell berechnet und bewilligt. Ansonsten beantrage Vorschuss beim Sozialamt. Die holen sich dann das Geld zurück.

Ja, das ist möglich und zwar beim Jobcenter. Ich war vor 1 1/2 Jahren in der genau selben Situation! Du bist ja bis du das Gehalt bekommst bedürftig gewesen, somit geht dies ohne Probleme von statten!

Sprich den Sachbearbeiter auf die Möglichkeit der Zahlkarte an, die haben dort Karten für die Hauseigenen Geldautomaten, da bekommst du einen Betrag freigeschaltet und bekommst ihn sogar inkl. Klimpergeld direkt in Bar.

Ansonsten frage nach ALG2 auf Darlehensbasis und zahle dies direkt mit der ALG Zahlung zurück.

konfessor09 
Beitragsersteller
 18.12.2010, 10:05

ist das jobcenter jetzt das normale arbeitsamt oder ist das jobcenter jetztfür alg2 zuständig?

Bassey  18.12.2010, 10:07
@konfessor09

Das für ALG2, gleich Montag morgen auf der Matte stehen, zur Info und ab zum Sachbearbeiter. Alleine schon die Tatsache, dass du ja schon arbeitest stellt dich in deren Augen auf eine ganz andere Ebene und es wird dir "mit mehr Mühe und Hilfestellung" geholfen. Sie sehen ja, dass du etwas tust und nicht nur daheim "gammeln" willst...

konfessor09 
Beitragsersteller
 18.12.2010, 10:11
@Bassey

ja danke nur wie gesagt ich arbeite ja schon wieder nicht mehr da ich die fristlose bekommen habe^^

konfessor09 
Beitragsersteller
 18.12.2010, 10:02

das hilft mir schon mal weiter danke

Da Du vor der Stelle schon einmal Arbeitslosengeld bezogen hast, wirst du den gleichen Satz wieder bekommen, da du nicht lang genug gearbeitet hast um einen Neuanspruch zu erwerben. Daher wäre es eine Weiterbewilligung deines ALGI Geldes. Du hast sofort Anspruch drauf, daher würde ich wenn du die Unterlagen vom AG schon zusammen hast, diesen in den Hausbriefkasten werfen, wenn du nicht bis zum 29.12.2010 warten willst, und im Servicecenter anrufen, dass du deinen Antrag als Postantrag abegeben hast. Somit hast Du Anspruch ab dem 15.12.2010 vorrausgesetzt Du hast dich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündingung bei der zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet. Sonst droht hier evtl. noch eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchenmeldung, wobei deine Arbeitsaufnahme unter 6 Wochen war. Sollte dir die Agentur nichts auszahlen, sprich einfach persönlich vor und das du Anspruch hast und Geld brauchst, dann werden die sicherlich was machen, wenn nicht, müsstest Du zur Arge gehen, welche dir aufjedenfall einen Vorschuss zahlt, und dieser Vorschuss wird dann mit deinem Arbeitslosengeld verrechnet.

Wenn in der Sache feststeht, dass du einen Anspruch hast, kann man dir sogar eine Barauszahlung geben, die dann mit der Nachzahlung verrechnet wird. Man muss da manchmal etwas hartnäckiger nachfragen.