Muss man trotz Mini Job weiter zur Maßnahme?
oder kann man damit aufhören. Mir wurde mal gesagt, dass ich alldem dazu verpflichted sei. Muss mir die Arbeitszeiten legen wie sie passen.
Die Kollegin meiner Freundin meinte sie müsste das nicht und kann tschüss sagen? Ist das richtig und hat der Sachbearbeiter das letzte Wort oder muss sie weiterhin zur Maßnahme.?
6 Antworten
Ist abhängig vom Vermittler. In der Regel rechtfertigt ein Minijob keinen Abbruch der Maßnahme, da man aufgrund der geringen Wochenstunden die Arbeitszeiten drumherum legen kann und in der Regel auch muss.
Alles weitere ist in der Regeldann auch in der Eingliederungsvereinbarung im Detail nachzulesen.
Das hat nichts mit "fein raus" zu tun. Es kommt auf ihre persönliche Ausgangssituation an und wie die bisherige "Zusammenarbeit" funktioniert hat. Es gibt durchaus Teilnehmer, bei denen ein Minijob aufgrund sehr langer Arbeitslosigkeit oder fehlender Zugangsvoraussetzungen ein Einstieg wäre.
sie braucht keinen lieben Vermittler. Es muss die große Möglichkeit bestehen kurzfristig in einen Sozialversicherungspflichtigen Job zu kommen.
Du wirst nur von den Maßnahmen der Arge entbunden, wenn du einer sozialversicherungspflichtiger Arbeit nach gehst.
Und ein Minijob ist eben keine sozialversicherungspflichtige Arbeit.
Endweder du suchst dir eine Midistelle, Teilzeitstelle oder einen Vollzeitjob, wenn nicht weiter zu den Maßnahmen der Arge.
Ein Minijob befreit dich nicht von der Maßnahme. Mit dem Minijob verdienst du ja nicht genug Geld für deinen Lebensunterhalt.
Solange dir etwas vom JC bezahlt wird, bist du schon verpflichtet deren Maßnahme zuende zu machen. So lange kann die ja auch nicht mehr gehen, oder?.
Ich weiß nicht wann sie angefangen hat. Dauer jedenfalls 6 Monate. Weiß aber das sie noch nicht lange da ist. Schätze also mal April.
Sie ist ja schon einige Monate dabei und 6 Monate ist ja wirklich nicht lange. Bei einem Start im April, wäre sie bei 6 Monaten schon fertig, richtig?
Nein sie ist noch nicht lange dabei. Meine Freundin ist jetzt im Februar fertig. Jeder fängt individuell an. Es ist nicht so, dass erst ein Kurs gemacht wird und dann der nächste. Wenn einer fertig ist folgt der nächste. Es geht nach Warteliste.
Wie kommst du mit Start im April. Habe gesagt, dass sie frühestens im April fertig ist. Anfang war dann November.
Schätze mal im April, hast du geschrieben.
Jetzt weißt du es
Die Frage habe ich dir schon einmal beantwortet, ohne wichtigen Grund ist der Abbruch einer Maßnahme nicht möglich und eine geringfügige Beschäftigung ist kein wichtiger Grund, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aber schon.
Das Jobcenter / Agentur für Arbeit ist im Leistungsbezug wie ein AG - anzusehen, da muss man sich bei einer evtl.Nebenbeschäftigung auch nach den Arbeitszeiten im Hauptjob richten und hat erst einmal seinen gewöhnlichen Verpflichtungen nachzugehen.
Ja ich weiß, sie ist aber anscheinend der festen Meinung das es geht. Was wäre ein wichtiger Grund? Arbeitszeiten kann man doch so legen, dass es mit der Maßnahme passt oder, oder ist man fein raus, wenn man zu dieser Zeit eigentlich arbeiten müsste?
Es ist erstmal geringfügig mit Aussicht zu versicherungspflichtige Arbeit
Den Grund habe ich doch genannt, einen Job wo man mehr als nur 450 € Brutto im Monat verdient, der also versicherungspflichtig ist und die Arbeitszeiten im Minijob hat man dann so zu legen das man weiterhin an der Maßnahme teilnehmen kann, geht das nicht, muss man den Job notfalls erst einmal aufgeben.
Also geht die Maßnahme egal wie vor, auch wenn man dadurch die Chance auf eine eventuelle sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle verliert? Dies wurde ihr nämlich zugesichert, wenn sie die Zeit der geringfügigen Beschäftigung übersteht und sich einbringt.
Wenn sie das schriftlich vom AG - bekommt und dem SB - vorlegen kann sind die Chancen durchaus gut.
Ja ob es aber dazu kommt, steht doch nicht fest. Ich meine sagen kann man viel wenn der Tag lang ist.
Ich habe von etwas schriftlichem vom AG - gesprochen und nicht über eine mündliche Aussage !
Ja das weiß ich, trotzdem bleibt es dabei!
Die Maßnahme soll ja zu einer dauerhaften Unabhängigkeit vom JobCenter führen. Also ist notfalls ein Minijob dafür sogar aufzugeben.
Das bedeudet wenn sie einen sozial und liebenswerten eingestellten Vermittler hat, ist sie fein raus.