4 Personen auf der Rücksitzbank
Darf ich hinten auf meiner Rücksitzbank 4 Personen mitnehmen (für vllt. 3 km), obwohl sie nur für 3 ausgelegt ist, auch wenn sich alle 4 anschnallen (die beiden Mittleren müssen sich eben einen Gurt "teilen", vorausgesetzt er ist so lang, dass er um die beiden rumgeht). Oder kann man auch auf dem Beifahrersitz zwei Personen mitnehmen (kleine Kinder), die sich dann auch mit EINEM Sicherheitsgut anschnallen?
10 Antworten
sitzen 4 Personen hinten im Fahrzeug und es sind 3 Gurte vorhanden so müssendie 3 genutzt werden Der 4 bleibt unangegurtet. Allerding müssen alle 4 Personen locker im Fahrzeug sitzen können. Nur bei welchen Auto funktioniert das? So ist die rechtliche Lage. Allerdings muss das nicht heißen, dass es gut ist aber wenn es nur 3 km sind dann ist das nicht schlimm.
Diese Regelung gilt schon etwas länger nicht mehr.
nein, das darfst du nicht. wenn du mehr personen mitnimmst, wie in der zulasssungsbescheinigung teil I (kfz-schein) angegeben, erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeuges und du begehst damit einen verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetz. wenn du einen unfall baust, haftet deine versicherung nicht.
Die KFZ Haftplicht muss auch in diesem Fall zahlen, das ergibt sich aus dem Pflichtversicherungsgesetz. Im übringen erlischt auch nicht die Betriebserlaubnis den es wurden keine umbauten am Fahrzeug vorgenommen.
Darf ich hinten auf meiner Rücksitzbank 4 Personen mitnehmen (für vllt. 3 km), obwohl sie nur für 3 ausgelegt ist
Nein Du darfst lt. StVO §21 nur so viele Personen befördern, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Ein Verstoß dagegen wird lt. BKatV mit 5,-€ gehandet
Bei einem Kind ohne Sicherung 40,-€ ein Punkt.
Bei mehreren Kindern ohne Sicherung 50,-€ und ein Punkt.
Für diese Frage müßte man Dir den Lappen gerade wieder wegnehmen, falls Du überhaupt einen besitzt. Natürlich darfst Du das NICHT! Auch nicht für einen Meter! Wenn etwas passiert, erlischt jeglicher Ersatzanspruch hinsichtlich der Vers.
AUs rechtlicher sicht kanst du hinnten soo viele kinder haben wie du willst so fern das gewicht der Achse nicht überschritten wird und anschnallen müssen sich nur die die einen Gurt zur verfügung haben
Da hast Du total daneben getippt!
grundsätzlich ist nur falsch, dass er max. 8 Personen fahren darf, da er sonst einen Personenbeförderungsschein benötigt - ansonsten ist das völlig richtig!
@Kellor Sowas von Bockmist! Und dann noch die Auslegung: "...sofern das Gewicht der Achse nicht überschritten wird...". Selten so einen Schrott gelesen!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. 10. 1975, 3 Ss OWi 1116/75, VRS 50, 315: Es stellt keinen Verstoß dar, wenn die Zahl der in einem Pkw beförderten Personen die Anzahl der im FzSchein angegebenen Sitzplätze überschreitet, solange dabei das zul Gesamtgewicht eingehalten u die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. OLG Karlsruhe, 3. StrSen, Beschluss vom 11. 8. 1980, 3 Ss 96/80, VerkMitt 1981 Nr 40: Die höchstzulässige Zahl von in einem Pkw zu befördernden Personen ist gesetzlich nicht bestimmt.
Du kommst mit einem fast 40 Jahre altem Urteil? Hast du nicht mitgekriegt, dass seit 1976 Anschnallpflicht besteht und Missachtung seit 1984 mit einem Bußgeld belegt wurde?
das ist uralt.
heute sind kindersitze pflicht. es gibt die gurtpflicht.
was noch zutrifft, die verkehrssicherheut darf nicht beinträchtigt sein
@ Kelllor:
AUs rechtlicher sicht kanst du hinnten soo viele kinder haben wie du willst
Nein, siehe §21 StVO, der Rest Deiner Antwort stimmt aber - Deine Kritiker liegen falsch.
@ Edding89:
Du kommst mit einem fast 40 Jahre altem Urteil?
Ja und?
Wenn alle vorhandenen Gurte benutzt werden liegt kein Verstoß vor, das Urteil hat also weiterhin Gültigkeit.
Wenn alle vorhandenen Gurte benutzt werden liegt kein Verstoß vor, das Urteil hat also weiterhin Gültigkeit.
Seit Änderung der StVO, seit es in der StVO §21 (1) heißt:
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
..ist dieses Urteil von damals hinfällig.
Das Urteil ist hinfällig das sich in dem Bereich nun mal die Gesetzeslage grundlegend geändert hat. Man sollte im übrigen immer vorsichtig sein wenn ein Urteil sehr alt ist und zunächst überprüfen ob es überhaupt noch der aktuellen Gesetzeslage entspricht.
Das ist nur und grundsätzlich falsch