Muss man sich während einer Ortsabwesenheit bei der Erhalt von ALG I bewerben und sich nach der Ortsabwesenheit persönlich zurück melden?
Ich habe bei dem Arbeitslosengeld I im Dezember eine Ortsabwesenheit beim SB beantragt und ich habe eine EGV unterschrieben, wo drin steht, dass ich mich ca. 1x wöchentlich bewerben muss. Die Dauer überstieg nicht die 3 Wochen. Über eine Rückmeldung nach der Ortsabwesenheit haben wir gar nicht gesprochen. - Musste ich mich auf jedem Fall nach der Ortsabwesenheit persönlich zurück melden? Auf der Webseite von AGA steht ja: „Nach mehr als sechs Wochen Ortsabwesenheit ist eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich.“ - Muss man sich auch während Ortsabwesenheit ca. 1x wöchentlich bewerben?
2 Antworten
Bis zur PERSÖNLICHEN Rückmeldung bei der Arbeitsagentur ruht dein Anspruch. Wenn du länger als 6 Wochen dich nicht blicken lässt, musst du für die ersten 3 Wochen die Leistung zurück zahlen.
Selbstverständlich muss man sich persönlich melden. Anrufen oder eine mail schicken, könntest du schließlich auch aus Australien.
Darüber musste der Sachbearbeiter mit dir gar nicht reden. Diese Regelung hast du akzeptiert, als du einen Leistungsantrag gestellt hast. Dafür hast du sogar unterschrieben.
Während der genehmigten Ortsabwesenheit musst Du keine Bewerbungen schreiben, aber in der Woche davor schon noch und auch in der Woche danach wieder fortlaufend.
Ob Du Dich persönlich melden musst, solltest Du mit Deinem Sachbearbeiter im Vorfeld abgeklärt haben. Muss nicht unbedingt zwingend sein, aber es wäre möglich.