Habe ich Anspruch auf Geld während der Ausbildungssuche?

8 Antworten

Ab 18 ist jeder für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich und von Deinen Eltern kannst Du auch nur dann Unterhalt verlangen, wenn Du noch zur Schule gehst, eine Ausbildung machst oder studierst!

Ansonsten wirst Du von niemandem Gelb bekommen und musst Dir Deinen Lebensunterhalt mit einem Job sichern! Das sind die Regeln!

Alles Gute

KuroiTaiyo 
Beitragsersteller
 29.02.2016, 00:29

nun es geht ja speziell um die Zeit bis ich eine Ausbildung gefunden habe. Praktisch die Zeit zwischen dem Ende meiner Schule und dem Beginn meiner Ausbildung. Eine Ausbildung habe ich somit noch nicht, gehe aber auch nicht mehr zur Schule.

auchmama  29.02.2016, 00:34
@KuroiTaiyo

Das ist mir schon alles klar! Und genau für diese Zeit musst Du Dir einen Job suchen!

Bis August, dem allgemeinen Termin für den Beginn der Ausbildungen, sind es immerhin noch 6 Monate. Wer soll Dich denn bis dahin unterhalten?

Ich finde es schon sehr befremdlich, dass sehr viele junge Menschen zwar ihre Rechte kennen, aber kaum einer sich um seine Pflichten kümmert!

Rheinflip  28.02.2016, 14:22

Es gibt auch kein Rot oder blau.  Deine Auskunft ist aber auch nicht 100% zutreffend. ..

auchmama  28.02.2016, 14:25
@Rheinflip

Dann sprich doch bitte nicht in Rätseln und teile uns mit was Dir missfällt!

Wo wohnst du? Bei den Eltern? damit sind die auch Verantwortlich.

Soweit ich weiß steht dir Ausbildungsförderung zu, sobald du deine Stelle antrittst.
Wenn du vorher Schüler warst, sind deine Eltern jedoch nicht nur verpflichtet, die finanzielle Lücke bis dahin zu überbrücken, sondern dir auch bis zum Ende der Ausbildung dein Kindergeld auszuzahlen. Finanzielle Hilfe vom Staat kriegst du nur, wenn deine Eltern nicht zahlen können. Zur Not musst du einen Vorschuss beantragen, wobei der Staat dann das Geld von deinen Eltern eintreibt.

RonRan  28.02.2016, 16:48

Solange das Kind sich nachweislich um eine Ausbildungsstelle bemüht, steht entweder Förderung zu Hause oder Förderung in Form des Kindergelds, wenn es allein wohnt, zu.

DieKatzeMitHut  28.02.2016, 14:22

Die Eltern sind nicht dazu verpflichtet das Kindergeld auszuzahlen, das Kind kann das Geld höchstens für sich beantragen, wenn es nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnt.

auchmama  28.02.2016, 14:31
@DieKatzeMitHut

Stimmt soweit auch! Das Kindergeld ruht aber, wenn ein volljähriges Kind nicht mehr zur Schule geht oder sich in einer Ausbildung befindet! Somit steht es derzeit wohl gar nicht zur Debatte!

auchmama  28.02.2016, 14:21

Diese Regel gilt nur für Minderjährige! Ab Volljährigkeit muss sich der Nachwuchs selber kümmern und einen Job annehmen! Wenn die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn zu lange dauert, wird auch das Kindergeld eingestellt und muss bei Ausbildungsbeginn neu beantragt werden!

Deine Eltern sind bis zum Ende der Erstausbildung finanziell für dich verantwortlich.


Du kannst (und solltest) dich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, Geld wirst du dadurch aber sehr wahrscheinlich nicht bekommen.

auchmama  28.02.2016, 14:19

Für volljährige Kids haben die Eltern nur dann eine Unterhaltspflicht, wenn der Nachwuchs noch zur Schule geht, bereits eine Ausbildung macht oder studiert. In langen Übergangszeiten ist ein Volljähriger verpflichtet sich einen Job zu suchen!

DieKatzeMitHut  28.02.2016, 14:20
@auchmama

Die Eltern aber definitiv vor dem Staat ;)

auchmama  28.02.2016, 14:24
@DieKatzeMitHut

Stimmt soweit! Wenn ein Kind aber volljährig ist, muss es selber Geld verdienen! Unterhaltspflicht der Eltern ruht dann bis zum Beginn der Ausbildung! Und wenn die Ausbildungsvergütung hoch genug ist, ist auch dann evtl. kein Unterhalt mehr fällig!

DieKatzeMitHut  28.02.2016, 14:27
@auchmama

"Muss" eben auch nur, wenn die Eltern denn darauf bestehen. Die allermeisten Jugendlichen wohnen ja ohnehin noch zuhause.

Bitte melde dich ausbildungssuchend bei der Agentur f Arbeit.  Möglicherweise hast du Anspruch auf Hilfen.  Kindergeld, Steuererleichterungen und Familienversicherung gibt es ja auch für dich.