Muss man Kosten bezahlen, auf die man nicht hingewiesen wurde, bzw. welche nicht abgesprochen waren?

4 Antworten

Das kann der Mitarbeiter knicken. Von was er ausgeht, ist uninteressant. Es kommt darauf an, was vereinbart wurde. Und hier wurde wohl vereinbart. Ich gehe mal von Folgendem aus:

Kunde: "Das Handy ist kaputt, sagt mir, was das kostet, wenn es repariert werden muss."

Mitarbeiter: "Ok, machen wir. Aber der Kostenvoranschlag kostet 30 Euro."

Kunde: "Ja, ist gut, das zahle ich."

Und das war's dann. Eine rechtliche Grundlage für die zweiten 30 Euro sehe ich nicht.

bavboy 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 10:48

Genau so war es. Als wärst du dabei gewesen.

Und genau so sehe ich das auch, aber der Mitarbeiter hat halt gesagt, dass ich die 30 Euro bezahlen muss und ich sagte, dass ich diese nicht bezahlen werde, da von diesen ja nie die rede war und mir nichts darüber gesagt wurde. Aber er meinte, dass mir dann halt ne Mahnung geschickt wird, wenn ich nicht bezahle.

Doch mit welchem Argument, bzw. mit welchen Gesetztesparagraphen kann ich dagegen vorgehen? Weil mein Argument, dass davon ja nie die Rede war, ist ihm egal...

tinalisatina  27.03.2017, 11:32
@bavboy

Du gehst erst einmal gar nicht dagegen vor. Ich bezweifle auch, dass er Dir eine Mahnung schickt. Aber selbst wenn: Du hast den KV und hoffentlich einen Beleg, dass Du die 30 Euro dafür bezahlt hast. Und das genügt.

Wenn jetzt eine Mahnung kommt, schreibst Du einen Dreizeiler, dass Du keine Grundlage siehst für diese Mahnung, da derart von Dir nichts in Auftrag gegeben wurde. (Den Brief, um Deiner evtl. Kostenminderungepflicht nachzukommen.) Nicht anrufen, keine E-Mails oder so. Wenn dann noch was kommt, nicht reagieren.

Nur wenn dann ein Mahnbescheid kommen sollte, dem widersprechen. Ohne Angabe von Gründen! Dann muss er sich überlegen, ob er klagt. Und sollte er das tun, dann wird er vom Richter sehr deutlich gesagt bekommen, dass es für solche "Annahmen von Reparaturen" kein Verständnis geben wird.

bavboy 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 11:55
@tinalisatina

Vielen Dank für deine Hilfe. So werd ich es machen. Und ja zum Glück hab ich den KV und den Beleg, dass ich die 30 Euro bezahlt habe.

Die Aussagen des Mitarbeiters sind absurd und lächerlich. Ein Kostenvoranschlag dient ja gerade dazu, um die späteren möglichen Kosten bereits im Vorfeld zu klären.

Der Kostenvoranschlag muss natürlich nicht kostenlos sein, aber weitere Kosten bei einer Nicht-Auftragserteilung dürfen dann eben nicht anfallen.

bavboy 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 11:22

Genau das denke ich eben auch, aber er besteht darauf, dass ich bezahle.

bavboy 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 10:43

Danke für den hilfreichen Link.

Also wäre dies ja auch bei mir der Fall oder?

wilees  27.03.2017, 10:45
@bavboy

So sehe ich dies. Hat man Dir denn Dein defektes Handy wieder ausgehändigt?

bavboy 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 11:16
@wilees

Ja hat man zum Glück.

So pauschal stimmt es nicht, dass Aufwände, die nicht explizit genannt wurden, nicht bezahlt werden müssen. Es kommt immer darauf an, wovon man ausgehen musste.

In deinen Fall allerdings konntest Du davon ausgehen, dass mit dem Kostenvoranschlags-Entgelt von 30 EUR auch sämtliche Kosten für ein "Nein" deinerseits abgedeckt sind. Es würde sogar den Sinn des genannten Engelts wiedersprechen, wenn Nachforderungen gestellt werden. Selbst entsprechende AGB-Klausel dürften da IMHO nichtig sein.

bavboy 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 11:20

Danke für deine Antwort. Wie soll ich dann deiner Meinung nach argumentieren, wieso ich die 30 Euro nicht bezahlen soll? Oder weißt du zufälligerweise, ob so etwas gesetzlich geregelt ist?

Ifm001  27.03.2017, 13:12
@bavboy

Ich habe doch schon die Argumentation genannt! Fordere schriftlich per Einwurf-Einschreiben mit Fristsetzung zur schriftlichen Bestätigung der kostenfreien Herausgabe bzw. Zusendung der Ware auf. Kündige für ein Ausbleiben oder einer negativen Reaktion rechtliche Schritte zu seinen Lasten an. Lässt der Dienstleister die Frist verstreichen, gehe zur Verbraucherzentrale.