Muss man jetzt ins Gefängnis gehen, wenn man sämtliche Unterhaltszahlungen verweigert?
Das sagte mir mein Bruder vor 2 Tagen, er ist geschieden zahlt aber Unterhalt. Wir kamen ins Gespräch, weil mein Schwager seit eineinhalb Jahren keinen Cent Unterhalt für seine Kinder zahlt, er hat einen Gerichtsbeschluss erhalten und Widerspruch dagegen eingelegt. Angeblich wäre er bedürftig...was es auch immer heißen mag.
Er arbeitet, wohnt sehr billig zur Miete und lebt mit seiner Neuen zusammen, die auch ganztags arbeitet und gut verdient. 2 Autos und ein Lebensstil, der gut ist. Jedes WE weg fahren, zu Konzerte oder Städtetrips.
Wie kann er bedürftig sein? Und darufhin kam eben der Satz meines Bruders, dass man ins Gefängnis kommt, wenn er nicht zahlt. Irgendwie verstehe ich das nicht, weil im Knast kann er erst recht keinen Unterhalt zahlen und er kostet dann dem Steuerzahler Geld????
Stimmt das denn überhaupt? Meine Nichten wollen es auch ganz genau wissen, zumindest die Große (18) noch Schülerin. Sie hat selbst ihren Vater auf Unterhalt verklagt.
Danke sehr.
4 Antworten
Ins Gefängnis kann er nach einem vorausgegangenen Gerichtsverfahren kommen, wenn er wegen unterlassener Zahlung rechtskräftig verurteilt wird.
vielleicht darf er ja mit fußfesseln zur arbeit :-).
§ 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht (1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
damit die Abkömmlinge der oben beschriebenen Person nicht der Allgemeinheit zur Last fallen gibt es das Gesetz :)) es wird davon immer mehr Gebrauch gemacht, da die Kassen der Kommunen leer sind .
Es ist tatsächlich so !! Wer permanent den Unterhalt für seine Kinder nicht zahlt, kann inhaftiert werden. Zumal wenn er über "Geld" verfügt und es nur für sich verbraucht. Ist gar nicht so selten in Deutschland. Allerdings wird er erst einmal ein paarmal ermahnt/verwarnt/auch zu Geldstrafen/Haftstrafe auf Bewährung usw. verurteilt, bevor es zur tatsächlichen Inhaftierung kommt. Aber wie gesagt; es ist möglich ! Das er dabei uns, dem Steuerzahler, während der Inhaftierung auf der Tasche liegt, ist in diesem Falle zweitrangig. Es zählt die "Strafe".
Er wird seine Einkommensverhältnisse offen legen müssen und wenn ein Gericht feststellt, dass er zahlungsfähig ist, er sich aber weiter weigert, dann kann er auch ins Gefängnis kommen.
.....und was soll das bringen? Da verdient er kein Geld mehr und lebt auf Steuerzahlerkosten? Irgendwie abstrus oder sehe ich das falsch?