Muss man Grundsteuer, Wassergeld, Brandversicherung weiterhin bezahlen obwohl man sein Haus verkauft hat?
Ich wohne seit 12. Juli dieses Jahres in einer Wohnung. Mein Elternhaus habe ich an den Nachbarn verkauft (ist alles notarielle geregelt)
Das Haus steht jedoch noch leer,da der Mann erst im Frühjahr 2017 mit der Renovierung beginnen will und dann einzieht.
Nun erhielt ich heute von der Gemeinde und der Brandversicherung Rechungen
Muss man wirklich diese bezahlen obwohl man nicht mehr in dem Haus lebt und es verkauft wurde??
3 Antworten
Wann fand die Grundbucheintragung statt ?
http://www.recht-finanzen.de/faq/408-wer-zahlt-die-grundsteuer-bei-eigentuemerwechsel
Die Grundsteuer wird zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9
Absatz 1 GrStG). Hieraus folgt, dass derjenige, der am 1. Januar Steuerschuldner der Grundsteuer war, für das ganze Jahr die Steuer zu entrichten hat.
Wohngebäudefeuerversicherung:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohngebaeudeversicherung-nach-Eigentuemerwechsel--f173379.html
Wassergeld bezahlt der neue Eigentümer ab Grundbucheintragung
Zischelmann:
Im notariellen Kaufvertrag steht doch "Besitz, Nutzungen und L a s t e n gehen ab ..... auf den Käufer über."
Kommt drauf an, wann die Übergabe ist/war und was vertraglich geregelt wurde.