Muss man Fremde ins Haus lassen, wenn sie auf Toilette müssen?

17 Antworten

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Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht. Man kann sich nur durch eine richterliche Anordnung, oder gefahr im verzug darüber hinwegsetzen. Das drigend aufs klo müssen als gefahr im verzug gewertet werden kann, ist mir neu. Also nein, wenn du nicht willst kommt keiner rein.

Deine Aussage kann man mit §903 BGB belegen. Die des anderen soll er erstmal belegen.

So ein Blödsinn-sogar die Polizei darf nicht ohne Ohne Durchsuchungsbefehl in die Wohnung. Und Darmdrücken ist kaum Gefahr im Verzug- es sei denn für die Hose. Aber sag mir mal wo diese Kollegen wohnen -ich schick denen mal eine Fußballmannschaft mit Darmdruck vorbei;-) Und während die eine Hälfte das Klo blockiert räumt die andere Hälfte dann den Kühlschrank leer- waren ja eingeladen...Ps.: Das wäre ja ein guter Trick für die GEZ wenn sie so in die Wohnung käme.

du musst es natürlich nicht,aber man sollte immer daran denken,das es jeden mal treffen kann.

Nein, das muss man auf keinen Fall, jemanden in seine private Wohnung auf die Toilette lassen. Die Sicherheit geht vor.