Muss man ein Gewerbe anmelden wenn man Acryl Kunst Bilder malt und verkauft?

3 Antworten

Gewerbe eher nicht. Die Tätigkeit ist freiberuflich. Zumindest wenn die eine gewisse Künstlerische Höhe haben. Malst du immer wieder das selber Bild ab wäre dies gewerblich.

aber auch wenn kein Gewerbe (bei der Gemeinde) angemeldet werden muss, muss eine selbständige Tätigkeit nach § 138 AO dem Finanzamt angezeigt werden.

Nein, da es als künstlerische Tätigkeit zu den freien Berufen gehört.

https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)

Das Einkommen ist aber natürlich steuerpflichtig.

Woher ich das weiß:Recherche
Olafamstizzle 
Beitragsersteller
 31.07.2021, 01:24

Okay, aber Steuerpflichtig wird auch bald das einatmen sein wenn das so weiter geht, wenn die Leute dafür mir Ihr Geld geben wollen sogar mich dazu zwingen ja dann warum soll ich steuern zahlen wenn das mir nur arbeit macht, soll ich jetzt allen sagen Ne sorry geht net ich verkaufe meine Bilder net, verschenken wollen die aber widerrum nicht, also irgendwie wird keiner glücklich

Helefant  31.07.2021, 04:04
@Olafamstizzle

Es gibt sogar Leute die müssen jeden Tag in der Früh raus und einer Arbeit nachgehen, die ihnen überhaupt keinen Spaß macht. Sogar die müssen ihr Einkommen daraus versteuern.

ZiegemitBock  31.07.2021, 10:30
@Olafamstizzle

Du hast einen Steuerfreibetrag von 9744 Euro. Jeder darüber hinausgehende Betrag muss versteuert werden.

assistant115  31.07.2021, 10:39
@Olafamstizzle

Zudem kannst du ja deine Ausgaben noch gegenrechnen. Versteuern musst du nur den Gewinn.

Allenfalls bist Du Freiberufler, ein Gewerbe ist eine solche künstlerische Tätigkeit in der Regel nicht.

Orothred23  31.07.2021, 00:38

Mit nem Freiberufler hat das gar nichts zu tun....

ZiegemitBock  31.07.2021, 00:39
@Orothred23

Oh doch. Ich bin selbst Künstlerin (Grafische und Videogestaltung) und bin selbst Freiberuflerin. Ein Gewerbe brauche ich nicht.

Ausgenommen von der Gewerbepflicht sind prinzipiell nur die Freien Berufe, also eine Gruppe von Selbstständigem mit besonderem Status aufgrund ihrer Berufstätigkeit. https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden

ichweisnix  31.07.2021, 01:23
@Orothred23

Doch siehe §18 EStG

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.