Autohändler werden, Gewerbe anmelden?
Ich will als Gebrauchtwagenhändler selbstständig werden und Autos von privat ankaufen und weiter verkaufen. Kann ich ohne eine Ausbildung oder Schulung mir einen Gewerbe anmelden. Und wie meldet man ein Gewerbe als Autohändler an, was kommt auf mich zu, was brauch ich, wie kann ich damit loslegen?
9 Antworten
Eine Qualifikation brauchst du als selbständiger Autohändler nicht. Fachkenntnisse über Fahrzeuge, Versicherungen, Vertragsrecht, Gewährleistung und Steuerrecht wären aber sehr nützlich.
Für die Gewerbeanmeldung musst du als KFZ-Händler auch ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen, weil das gem. § 38 GewO zu den überwachungsbedürftigen Gewerbe gehört. Die Kosten je 13 € und gibt es beim Bürgeramt.
Wenn du die hast, gehst du zum Gewerbeamt, zahlst die 20-30 € Verwaltungsgebühr und füllst den Vordruck GewA1 aus. Das Gewerbeamt informiert u.a. das Finanzamt, das dir die Steuernummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt.
§ 1 Abs. 1 GewO sagt:
"Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind."
Und es gibt eben keine gesetzlichen Zulassungsbeschränkungen für KFZ-Händler, wie z.B. für bestimmte Handwerke, Makler, Gaststätten, Spielhallen, Bewacher,, Versteigerer, Anlageberater usw.
Hier ein Artikel kopiert:
- Die Selbstständigkeit mit einem Autohandel erfordert eine Gewerbeanmeldung. Es handelt sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe, für das Gründer ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen müssen
Wo hast du das denn her ? Das ist nur bedingt richtig:
- Jedes Gewerbe ist anzumelden (§ 14 GewO).
- Die Gewerbeanmeldung ist ein Anzeigeverfahren, kein Genehmigungsverfahren. Die Gewerbeanzeige berchtigt daher zu Garnichts. Man ist nur seine Anmledpflicht nachgekommen.
- Für bestimmte Gewerbe braucht man neben der Anmeldung eine gesonderte Erlaubnis (z.B. Bewacher § 34 a GewO). Für KFZ-Händler gibt es eine solche Einschränkung nicht.
- Was überwachungsbedürftige Gewerbe sind, ist in § 38 GewO geregelt. Da sind einige Tätigkeiten aufgezählt, so auch KFZ-Handel. Für diese prüft das Gewerbeamt nach der Anmeldung die persönliche Zuverlässigkeit anhand von Führungszeugnis und Gewerbezentralregister. Mehr nicht. Eine fachliche Eignung ist nicht vorgesehen.
Gilt das auch außerhalb Deutschland, wie in Luxemburg?
Keine Ahnung... Luxemburg hat bestimmt eine eigenen Gesetze zum Gewerberecht.
was brauch ich
- Du hast ein ausreichend großes Betriebsgelände gefunden, auf dem ein solcher Handel zulässig ist.
- Du hast Dein vertrauenserweckendes Büro im dort aufgestellten Bauwagen eingerichtet
- Du verfügst über reichhaltige kaufmännische, buchhalterische Fähigkeiten - hast mindestens ein Exitenzgründerseminar absolviert.
- Du hast praktische Fähigkeiten zur Fahrzeugaufbereitung, technische Fähigkeiten Fahrzeuge instandzusetzn etc.
- Du kennst Dich aus, welche Versicherungen Du zum Betreiben eines solchen Gewerbes benötigst.
- Dir stehen zehntausende Euro zum Ankuf von Gebrauchtwagen zur Verfügung....
- .....
- .....
Kann ich ohne eine Ausbildung oder Schulung mir einen Gewerbe anmelden.
Ja kannst Du - betreiben kannst Du keines, da Du Null Ahnung, kaufmännische und praktische Vorbildung hast.
Fazit: Lasse es sein - es kann nur in einem Desaster enden.
Kanst du mir nachweisen dass ich keine Ausbildung dafür brauche mich als Autohändler selbstständig zu machen
Mein Gott, danke, hast uns den ganzen Spaß verdorben!
Kein Problem. Autohändler kannst Du ohne Schulbildung und auch ohne eine Ausbildung werden. Einfach ein Gewerbe anmelden und Platz für die Autos haben, dann kann es losgehen. Einfach billig kaufen und teuer verkaufen und schon wirst du ein reicher Mann.
So die Theorie.
Diese platzt schnell, wenn man ein vermutlich „gutes“ Auto verkauft und dieses eigentlich Schrott ist.
Theorie futsch.
Lass ihn doch seine Erfahrung selbst machen und auf die Schnauze fliegen!
Wenn es so einfach wäre, würde das jeder machen!
Klingt einfacher als getan, kannst du mir nachweisen dass ich keine Ausbildung dafür brauche
Wenn du nur handeln möchtest, brauchst du keine Ausbildung sondern nur genügend Eigenkapital für die Autos.
Manche Gemeinden nehmen nicht mal eine Gebühr für die Gewerbeanmeldung.
Nach der Anmeldung bekommst du alles bürokratische automatisch zugeschickt.
Danke für deine Antwort, kannst du mir nachweisen dass man keine Ausbildung oder Meister braucht um sich als Autohändler selbstständig zu machen
Für den reinen Handel brauchst du nur eine Gewerbeanmeldung, mehr nicht.
Gilt das auch außerhalb Deutschland, wie in Luxemburg
Für den reinen Handel brauchst du keine Ausbildung.
Anmeldung beim Gewerbeamt:
Handel- An- und Verkauf sowie Vermittlung von Kfz. aller Art, sowie damit zusammenhängende, nicht genehmigungspflichtigen Tätigkeiten.
Dann kannst du los legen.
Gilt das auch außerhalb Deutschland, wie in Luxemburg
Danke für deine Antwort, kannst du mir nachweisen dass ich keine Ausbildung brauche um mich als Autohändler selbstständig zu machen