Muss man den Makler bezahlen, wenn nur einer den maklervertrag unterschrieben hat?
Zwei Interessenten mit Kind haben über den Makler ein Haus besichtig und vorab, die Vereinbarung der Provision beim Kauf unterschrieben. Jetzt haben die beiden das Haus vom Eigentümer selbst entdeckt und wollen es ohne Provision beim Eigentümer kaufen. In dem Fall hat nur die Frau unterschrieben ( anderer Nachname, wie der Mann) müssen die beiden trotzdem an den Makler Zahlen?l
4 Antworten
Wenn der Makler das mitbekommt, wird er sicher das Geld beanspruchen können und werden. Letztlich ist das Geschäft ja auch seine Vermittlung zustande gekommen. Da ist es egal, wer das unterschrieben hat. Er hat es beiden gezeigt.
Auch die Vermieterin hat in der Regel einen Vertrag mit dem Makler in den Klauseln steht meist u.a. das sie das Objekt nicht ohne sein zutun vermieten darf.
Der Makler wird sicher auf seine Provision Bestehen und geltendes Recht im Zweifel einklagen.
Er verdient damit sein Lebensunterhalt, das Wetter er sicher als sensiblen Angriff auf seine Person.
Ihr habt euch ja das Objekt vom Makler geholt.
Eine Besichtigung vom Makler durchführen lassen und dann mit dem EIgentümer hintenrum den Deal machen ist Betrug.
Klar, denn das Haus ist verkauft.