Muss man beim Finanzamt auch eine ZWEITE freiberufliche Tätigkeit anmelden?

3 Antworten

Muss ich explizit dem Finanzamt auch hierüber noch Bescheid geben, also dass ich quasi 2x freiberuflich tätig bin?

Nein. Mehr als freiberuflicher Künstler kann man nunmal nicht sein :-) Du solltest aber für alle Fälle ggfs. Ausgaben und Einnahmen hier in zwei Buchhaltungen trennen, sollte das FA nach Prüfung (und die ist immer fallabhängig!) zu dem Schluss kommen, dass für die eine oder andere Tätigkeit nicht der verminderte MWST-Satz zu gelten habe.

darüber kann dir dein zuständiges FA genaueres sagen!

hansefrosch 
Beitragsersteller
 28.08.2014, 15:49

Zu jeder Frage hier kann man auch woanders und direkter Antwort kriegen.

Telefonisch wurde ich beim FA bisher an die für mich zuständige Dame verwiesen die aber derzeit im Urlaub ist und auf Mail kriege ich gar keine Reaktion. Daher frage ich "zwischendurch" mal hier.

Also einerseits, sollte dir dein FA darüber natürlich Auskunft erteilen, wenn du anrufst, zum anderen ist es denen aber ziemlich Schnuppe, welche Beschäftigungen du als freischaffender Künstler nachgehst und was du sozusagen auf deine Rechnungen schreibst, solange es keine gewerblich Tätigkeit ist, die nicht mehr unter die Selbsständigkeit fällt.

FordPrefect  28.08.2014, 16:25
Also einerseits, sollte dir dein FA darüber natürlich Auskunft erteilen

Bei ganz allgemeinen Fragen, ja. Detailfragen hingegen darf und wird das FA nicht beantworten (Privileg der steuerberatenden Berufe).

hansefrosch 
Beitragsersteller
 28.08.2014, 15:51

Danke soweit - mein Finanzamt ist, wie untern schon beschrieben, etwas "schwierig" was die Kommunikation betrifft. Natürlich kann und werde ich mich da auch noch verstärkt hinterklemmen, nur jetzt gerade und on -the-road ist es einfach mal hilfreich eine Einschätzung von Usern zu hören die mehr davon verstehen als ich. thx!