Muss man bei einer Rückgabe im Geschäft seine persönlichen Daten angeben?
Hallihallo, in fast allen Fällen, wenn ich in einem Geschäft etwas zurückgebe, werde ich dort aufgefordert, meine persönlichen Daten anzugeben: Adresse Telefonnummer manchmal Geburtsdatum. Es ist egal, ob -Geld zurück oder Betrag zurück aufs Konto überwiesen -Umtausch gegen neue Ware oder gegen Geld -das Geschäft damit regelrecht Werbung an den Wänden macht: "innerhalb 14 Tagen volles Rückgaberecht" oder nicht. Ich vermute, die Daten werden den Kunden entlockt, weil man sich bei einer Rückgabe ja immer ein bisschen "schuldig" fühlt. So hat man ein bisschen "Angst", das Geld nicht zu bekommen und will dann natürlich nicht noch Stress machen, indem man die Daten n i c h t einträgt. Ich denke aber, man ist nicht dazu verpflichtet. Weiß jemand etwas handfestes Datenschutzrechtliches dazu? Denn meine Daten sind mir heilig. Vielen Dank für eure Antworten! Regenstrahl
8 Antworten
Das dient einerseits sicherlich auch zur Datenbeschaffung aber normalerweise auch dafür, dass evtl. bei späteren Problemen (Ware aus Diebstahl oder unberechtigter Reklamation) leichter eine Nachverfolgung möglich ist.
Es geht darum dass die Geschäftsleitung kontrollieren kann ob es tatsächlich zurückgegeben wurde oder ob das Geld unterschlagen wurde
Also rein rechtlich musst Du unterscheiden zwischen Rechtsanspruch und Kulanz. Bei einem Rechtsanspruch (defekte Ware zum Beispiel) hast Du den Anspruch! Da kann das Geschäft nicht einseitig Regeln aufstellen, die nicht im Gesetz stehen. Es ist nicht Dein Problem, wie die das intern regeln... Bei Kulanz ist das anders: Das ist ja freiwillig und da kann man natürlich mehr verlangen.
Aber: Das lohnt den Streit nicht. Ist eher etwas für den Verbraucherschutz als für eine Privatklage ;-)
Keine Daten, keine Rückgabe.
Die Rückgabe von Waren, die Umbuchung bzw. Ausbuchung bereits eingenommener Umsätze müssen auch kaufmännisch korrekt erläutert werden. Wenn es sich nicht gerade um Tante-Emma-Läden handelt, die der Eigentümer selbst betreibt, müssen Personal und Filialleitung bei solchen Transaktionen gegenüber Zentrale und Buchhaltung Rede und Antwort stehen.
Man kann schon Name und Adresse seines Geschäftspartners verlangen. Ohne Einverständnis darf man die Daten aber nur im Rahmen des BDSG verwenden.
Frag doch mal nach, wozu das benötigt wird und was mit den Daten passiert.