Muss man bei einer Hausdurchsuchung Passwörter herausrücken?
Angenommen, bei mir steht die Polizei vor der Tür mit einem Durchsuchungsbefehl.
Sie findet bei mir eine verschlüsselte Festplatte und möchte sich den Inhalt anschauen. Bin ich in diesem Fall rechtlich verpflichtet, auf Verlangen das Passwort herauszurücken (und generell Zugang zu verschlüsselten Daten zu ermöglichen), oder kann ich die Mitwirkung verweigern?
Welche Mittel hat der Staat, um mich zur Herausgabe der Passwörter zu motivieren/zwingen?
7 Antworten
Nein, du mußt auch nicht sagen, wo du deine Drogen oder das Falschgeld oder deine Unterhosen versteckt hast. Wenn sie nix finden, Pech gehabt. Das gilt auch für Passwörter.
Du mußt nichts sagen oder tun, womit du dich selbst beslastest oder belsaten könntest. Du mußt nicht kooperieren, du mußt nicht mal sprechen. Halt ihen deinen Perso hin, das reicht.
Der Staat hat keine Mittel, dich zu zwingen, solange du Verdächtiger oder Beschuldigter oder Angeklagter bist. Nur, wenn du zeuge bist, gibt es Zwangsmittel.
Du musst nichts sagen was dich belasten könnte
§ 55 StPO Auskunftsverweigerungsrecht(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.
Bist du Zeuge oder Beschuldigter?
Als Beschuldigter brauchst du bis auf deine Personaldaten (und die auch nur bedingt) nichts auszusagen; also auch keine Passwörter preiszugeben. Es gibt keine Rechtspflicht zur aktiven Mitwirkung im Strafverfahren.
Als Zeuge hast du evtl. ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht. Hast du dieses nicht, musst du spätestens vor dem Richter aussagen, dazu würde auch die Preisgabe der Passwörter gehören. Der Richter könnte deine Aussage sogar erzwingen, z.B durch Beugehaft.
Bei Passwörtern gibt es noch eine Besonderheit. Mit Passwörtern erhält man Zugang zu nach § 110 StPO bei Durchsuchungen besonders geschützten Daten. Der Zugang zu diesen Daten steht der Polizei nur nach besonderer Anordnung durch die StA zu. Schon deshalb würde ich eine Herausgabe von Passwörtern verweigern.
Wenn du sagst da seien illegale Filme drauf hast du dich ja selbst belastet nur eben wahrscheinlich nach § 108 UrhG, dann wird die Platte erst recht durchsucht.
Wenn diese Gefahr bestünde, konsultiere vorher deinen Anwalt.
Du brauchst nicht zu sagen, warum du das Passwort nicht rausrückst, es reicht wenn du dich -als Zeuge- auf den § 55 StPO beziehst.
Eine Aussage, dass du deiner Meinung nach illegal etwas runtergeladen hast, reicht zu einer Verurteilung nicht aus. Es muss klar die Tathandlung feststehen.
Der wird die Passwörter vermutlich auch ohne deine Hilfe herausfinden
Das Gericht hat jede Möglichkeit. Nur die Polizei braucht deine Passwörter nicht. Die haben Möglichkeiten, die Daten auch ohne deine Mithilfe auszulesen. Ein Passwort ist kein Problem.
Die haben Möglichkeiten, die Daten auch ohne deine Mithilfe auszulesen.
Wenn die Daten gut verschlüsselt sind, beisst auch die Polizei auf Granit. Das Problem sind nicht sichere Verschlüsselungen, sondern unsichere Passwörter oder deren Aufbewahrung; der Nutzer ist das schwächste Glied in der Verschlüsselungskette.
Das ist schlichtweg Blödsinn. Eine vernünftige Verschlüsselung ist ohne weiteres nicht zu knacken.
Mich interessiert der spezielle Fall, wo die Daten nur mit meiner Mitwirkung zu lesen sind (z. B. ich habe die Verschlüsselung selbst programmiert).
Kann mich jemand rechtlich zwingen, die Daten zu entschlüsseln, oder darf ich mich auf stur stellen?
Ein Richter kann dich dazu zwingen, wenn es notwendig ist.
Nicht, wenn er der Beschuldigte oder der Angeklagte ist.
Dann macht die Polizei das ohne richterliche Anordnung
Natürlich wäre das strafbar, reicht von Nötigung bis Folter...
Auch Blödsinn. Schreibe doch bitte über Sachen, von denen du Ahnung hast.
Und was ist, wenn ich als Zeuge behaupte, auf der Festplatte illegal heruntergeladene Film(e) zu haben und so die Herausgabe des Passworts verweigere, um mich selbst nicht zu belasten?
Oder reicht eine solche Aussage alleine aus, um mich wegen des Copyright-Verstosses zu verurteilen, ohne überhaupt zu wissen, was genau ich illegal heruntergeladen habe?