Beweise vor der Polizei vernichten?
Hallo, weiß jemand was passiert wenn man z.b. bei einer Hausdurchsuchung etwas direkt vor den Augen der Polizei im klo runterspült oder anders entsorgt?
Kann man dafür bestraft werden ?
6 Antworten
Hallo Psychopathie
Grundsätzlich ist es einmal Strafvereitelung, aber es kommt darauf an wen diese Beweise belasten würden.
Straffrei ist es nur wenn du mit dieser Maßnahme dich selbst oder einen Angehörigen schützen willst ansonsten kannst du deswegen belangt werden:
https://dejure.org/gesetze/StGB/258.html
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
LG
Darkmalvet
Das wäre gemäß § 295 STGB eine Straftat.
Wer ein Beweismittel, das zur Verwendung in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren oder in einem Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung bestimmt ist und über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt, ist, wenn er mit dem Vorsatz handelt, zu verhindern, daß das Beweismittel im Verfahren gebraucht werde, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Tat nicht nach den §§ 229 oder 230 mit Strafe bedroht ist.
ja, wollte mich schon wundern....
er kann aber über sein Eigentum sehr wohl verfügen und es vernichten. der Paragraph gilt also nicht.
ja klar - erzähl das mal einem Juristen..,.....
Es passiert nichts solange es so entsorgt ist, dass keine Beweise mehr da sind :D Aber möchtest zum Beispiel Drogen, etc. runterspülen und die bleiben hängen und die finden es sieht es böse aus.
Beweise zu vernichten oder ähnliches ist nämlich strafbar
nee, er selber darf lügen und betrügen, das ist dein Recht. ;)
bei der Hausdurchsuchung muss man nicht kooperieren und wenn alle Beweise vernichtet sind, steht die Polizei halt dumm da und schaut ärgerlich.
habe ich ja im ersten Satz geschrieben, außer die Beweisvernichtung funktioniert nicht ganz :)
Merkst selbst ne :D^^.
Die werden zu dir sagen: Gehen so aus Ihrer Wohnung bzw. setzen Sie sich auf Ihr Bett und 1 Beamter wird dich immer im Auge behalten und die Tür versperren, wenn du auf dem Bett warten musst.
Woher ich das weiß: Spiegel TV Reportage gesehen
Also nix mit Dokumente das Klo herunter spülen
Es wäre zumindest ein sehr verdächtiges Verhalten.
irrelevant, wenn die Vernichtung gelingt. :)
Das Abflussrohr kann verstopft werden. Spätestens dann ist fertig mit der Nummer. Etwas im Klo runterzuspülen, ausser dem, was da normalerweise runter darf, ist keine gute Merhode, um etwas verschwinden zu lassen.
der Fragesteller hat leider nicht geschrieben, was denn da "weg" soll.
Wenn man eine Hausdurchsuchung befürchtet, sollte man einfach gleich was entsorgen und nicht erst noch versuchen, es zu vernichten, wenn die Polizei schon im Zimmer steht.
Aber in Österreich in Deutschland §295 StGB auf die Einziehung von Tatwerkzeugen bzw an Straftaten beteiligten Tieren.
Deutschland:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__295.html
Österreich:
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/295