Dürfen Mitarbeiter einer Einrichtung meine Tasche durchsuchen?
Habe immer eine Bauchtasche um und habe mich gefragt, ob die Mitarbeiter einer Einrichtung durchsuchen dürfen?!
Ein Freund seine Sachen wurden durchsucht.
Dürfen die Mitarbeiter, weil Sie Hausrecht haben seine Tasche durchsuchen?!
Was sagt die Rechtslage?
9 Antworten
Das hängt davon ab, was für eine Einrichtung es ist. Wenn es der Knast ist, dann ja. Wenn es eine soziale Fürsorgeeinrichtung ist und du sämtliche zivilen Rechte besitzt, dann nein. Wenn du dann allerdings darauf bestehst, dass dazu die Polizei gerufen wird und die was finden, fliegst du aus der Einrichtung raus, garantiert! Du kannst es dir also überlegen, was du tun willst und mit welchen Konsequenzen du leben kannst.
Sie dürfen das wenn du es erlaubst.
Sie dürfen auch (ohne deine Erlaubnis) entscheiden wer wieder geht.
Dürfen Mitarbeiter einer Einrichtung meine Tasche durchsuchen?
Kommt drauf an, warum und unter welchen Bedingungen durchsucht werden soll.
Grundsätzlich kann man sagen: niemand darf jemand anderen durchsuchen. Sollte er es doch machen, bedarf es entweder der Einwilligung des Durchsuchten oder einer Rechtsgrundlage. Fehlt beides, ist die Durchsuchung rechtswidrig.
Hausrecht alleine ist keine ausreichende Rechtsgrundlage.
Um was für eine "Einrichtung" handelt es sich?
Wie von mir oben geschrieben, darf man es, wenn der Betroffene damit einverstanden ist. Das trifft auch dann zu, wenn man ein Flugticket, Eintrittskarte Event oder Fußballeintrittskarte hat.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
In der Frage geht es aber darum, wann und ob man es darf, wenn der Betroffene NICHT damit einverstanden ist. Hausrecht bildet keine Rechtsgrundlage zur Durchsuchung.
Hausrecht bildet eine Rechtsgrundlage zur Durchsuchung-Wer das nicht will darf gerne gehen !
Ja, die Mitarbeiter dürfen die mitgeführten Behältnisse durchsuchen/ einsehen.
Nimm als Beispiel Fußballstadien, wo die Mitführung pyrotechnischer Gegenstände oder alkoholischer Getränke untersagt ist.
Mit Erwerb der Eintrittskarte unterwirfst Du dich den Geschäftsbedingungen.
Das gilt ebenso für Kino, Discotheken halt überall wo Security den Zugang kontrolliert.
Bei Flugreisen hat man es auch akzeptiert, das aus Sicherheitsgründen Personen und Kontrollen von Behältnissen erfolgen, weil man ohne Kontrolle nicht mitfliegen darf.
Deine Beispiele haben eins gemeinsam: es sind Durchsuchungen mit Einwilligung des Betroffenen. Im geschilderten Fall ist der Durchsuchte offenbar nicht mit der Durchsuchung einverstanden, d.h. es bedarf einer Rechtsgrundlage.
Mit Erwerb der Eintrittskarte unterwirfst Du dich den Geschäftsbedingungen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Das wird wohl im Kleingedruckten stehen:
Konsequenz; wer nicht durchsucht wurde, darf nicht rein.
Mit dem Kauf eines Flugticket, Eintrittskarte Event oder Fußballstadion akzeptiert man die AGB die eine gleichgeschlechtliche körperl. Durchsuchung/Abtasten über der Kleidung und Inaugenscheinnahme von Behältnissen beinhalten.
Wer das nicht will kann Bahn fahren oder das Spiel im TV und nicht im Stadion sehen.