Muss man bei einem Selbstverlag seinen Namen auch mit angeben?

3 Antworten

Grundsätzlich kann jeder unter Pseudonym veröffentlichen. Aber schon wegen des Urheberrechts verlangen die Händler eine ladungsfähige Anschrift für den Verlag - und sei es auch nur ein Postfach.

tinalisatina  04.04.2017, 18:16

Problem 1: Er hat keinen Händler.

Problem 2: Den Händler interessiert das Urheberrecht nicht.

Problem 3: Ein Postfach ist keine ladungsfähige Adresse.

Also Verlag musst Du ein Gewerbe anmelden, und das wiederum geht nur mit Adresse.

Du kannst allerdings unter Pseudonym schreiben. Schau mal hier, da gibt es gute Infos:

www.literaturjournal.de/2012/09/13/pseudonyme/

Lullumatz 
Beitragsersteller
 04.04.2017, 18:42

Danke für deine Antwort! Also unter einem Pseudonym möchte ich schreiben. Bleibt aber noch das Problem mit dem Impressum, ich sehe das ein Selbstverlag auch nicht DIE Lösung ist. Soweit ich weiß gibt es ja aber auch autorenservice wo man eine adresse kaufen und dann angeben kann. 

Die Informationspflichten richten sich nach dem Landespressegesetz Deines Bundeslandes.

In der Regel sind das

  • Name (oder Firma) und Anschrift des Verlags, Verfassers oder Herausgebers
  • Name (oder Firma) und Anschrift des Druckers
  • beim Selbstverlag Name und Anschrift des Verfassers oder des Herausgebers.