Muss in das Impressum eines eBooks der Drucker?
Ich möchte ein eBook hochladen und bin gerade dabei, das Impressum zu erstellen. Jetzt habe ich auf mehrern Internetseiten gelesen, dass in das Impressum auch der Drucker hineinmuss. Eigentlich gilt das nur für gebundene Bücher aber laut wikipedia zählen eBooks auch zu "Druckwerken".
Würde mich über eine Antowort freuen, danke schonmal im vorraus.
(wikipedia) „Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers, genannt sein. Auf den periodischen Druckwerken sind ferner Name und Anschrift des verantwortlichen Redakteurs anzugeben.“
1 Antwort
Eigentlich beantwortrt sich die Frage nach etwas Überlegen von selbst.
Drucker sind Menschen die meist Papier oder anderes geeignetes Material in Druckmaschinen einlegen damit anschliessend ein gedrucktes Werk (Buch, Plakat,Flyer etc) herauskommt.
Ein eBook wird aber nicht traditionell gedruckt, es reicht daher sicher die Angabe "erstellt mit / unter Verwendung von".