Muss man bei einem Mietshaus mit Garten den Eigentümer um Erlaubnis bitten, wenn man einen Rammbrunnen anlegen möchte?
Und wenn ja, was passiert im schlimmsten Fall, wenn man nicht fragt und der Eigentümer es herausfindet? Anzeige? Abriss?
Danke für fachkundige Antworten
12 Antworten
Im Schlimmsten Fall lässt er den Brunnen wieder entfernen und schickt dir die Rechnung zu.
Außerdem würde das Verhältnis zum Vermieter durch solche Aktionen sicher nicht profitieren.
Was steht in deinem Mietvertrag? Hast du nur die Wohnung gemietet oder auch einen Teil des Gartens? Oder darfst du den Garten nur gemeinsam mit den anderen Mietern nutzen?
Was auch immer, schlimmstenfalls mußt du den Rammbrunnen abreißen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Selbstverständlich bist du für alle Schäden haftbar, die während der Bauphase und natürlich auch danach durch den Brunnen entstehen können (Wasserschäden usw.).
Auf jeden Fall, denn es ist zudem eine behördliche Genehmigung einzuholen und dafür ist wiederum der Eigentümer des Grundstücks zuständig. Wenn der Eigentümer zustimmt, ohne selbst eine Genehmigung einzuholen, ist es seine Sache.
Üblicherweise gibt es kein Problem, wenn das Wasser für die Gartenbewässerung gebraucht wird, denn 1. ist es nicht soviel, dass es eine nennenswerte Entnahme wäre und 2. kommt das Wasser zunächst genau dorthin zurück, wo es entnommen wurde, auch wenn viel davon verdunstet.
Schließlich muss man dabei auch sehen, dass Pflanzen, wie hohe Bäume je nach Art auch sehr tief wurzeln können und somit auch Grundwasser anzapfen, damit sie nicht gleich bei der ersten Trockenheit eingehen.
Eines solltest Du noch wissen: Hat Dir der Eigentümer erlaubt, einen Brunnen zu schlagen, ist diese anschließend fest mit dem Grundstück verbunden und wird automatisch zu seinem Eigentum. Wenn Du irgendwann ausziehst, darfst Du ihn nicht einfach entfernen. Vielleicht gerade noch die Pumpe, weil sie leicht abnehmbar ist, nicht aber die Rohre, die im Boden stecken.
Ein vermieteter Garten mit einer solchen Wasserversorgung ist normalerweise deutlich aufgewertet und somit für den Eigentümer kein Schaden.
Ja, der Eigentuemer muss zustimmen.
Falls er nicht informiert wurde, kann er rechtlich verlangen, dass auf Kosten des Mieters wieder der Ursprungszustand hergestellt wird.
Andere Genehmigungen wie Wasser sind auch noch zu bedenken.
Wie kommst du auf die Idee, dass du rein rechtlich einen solchen Brunnen überhaupt bauen darfst? Völlig unabhängig vom Vermieter? Da gibt es deutlich größere Hürden zu überwinden.