Muss man bei der eidesstattlichen Erklärung angeben, was mit dem unpfändbaren Einkommen gemacht wird?
Wenn eine Person Anfang des Monats sein ganzes Geld abhebt, u.a. Pflegegeld für das Kind, Kindergeld, Einkommen aus Tätigkeit..kann der Gerichtsvollzieher darauf bestehen, wissen zu wollen, wohin diese Summen gehen? Es ist alles unpfändbares Einkommen bzw. unter dem erhöhten Freibetrag für eine Alleinerziehende und (beeinträchtiges) Kind.
Kollidiert das nicht mit der sogenannten Taschenpfändung, die oft beim Termin stattfinden? Ich habe kein illegales Einkommen und soweit ist alles im normalen Rahmen. Aber wenn ich nun mit dem Kindergeld zum Termin erscheine, weil ich dieses grundsätzlich im Geldbeutel habe für tägliche, spontane Aktionen..darf mir das dann gepfändet werden?
5 Antworten
Das Einkommen, welches dem Pfändungsschutz unterliegt, kann verwendet werden, wie mal will. Niemand darf das einsehen.
Nein muss man nicht und wenn man das Pflegegeld,Kindergeld andersweitig benutzt und nicht bezahlt,wird sich das Jugendamt melden.
Was anderweitige Einkünfte betrifft ,muss man die angeben,denn der Freibetrag des Einkommens bezieht sich auf das gesamte Einkommen. Also nicht aufs Konto und nicht erwischen lassen.
Nein, natürlich nicht. Das spielt keine Rolle.
Nein, muss man nicht.
Das interessiert den Gerichtsvollzieher nicht.