Muss man als Unternehmen keine Mehrwertsteuer zahlen?
Hallo, ich habe in den letzten Tagen nach Geräten, Werkzeuge, und Co für mein Galabau unternehmen gesucht, um mir eine Preisübersicht zu machen. Dann bin ich auf eine Seite gestoßen. wo ich gefragt wurde, ob ich gewerblich oder Privat da bin. Mit dem Hinweis, dass gewerbl. keine Mehrwertsteuer zahlen muss...
Gilt das wirklich (und überall)?
Daanke
7 Antworten
Siehe meine Antwort hier: http://www.finanzfrage.net/frage/mehrwertsteuer-fuer-unternehmen
Die Rechnungen deiner Lieferanten zahlst du auf jeden Fall mit Mehrwersteuer.
Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer bekommst du die für Betriebsausgaben gezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück.
Daher ist für umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer die Mehrwertsteuer bei der Preisbeurteilung irrelevant und wird in den Preisangeben zunächst weggelassen.
Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein "durchlaufender" Posten, der separat ausgewiesen (und als Vorsteuer bei Eingangsrechnungen bzw. Umsatzsteuer bei Ausgangsrechnungen) verbucht wird. Die Umsatzsteuer bezahlt nach diesem System also immer der Endkunde (dem diese dann wieder in Rechnung gestellt wird).
Als Selbstständiger zahlt man auch im Einkauf Mehrwertsteuer. Im Verkaufspreis kalkuliert man diese selbstverständlich mit ein. Denn schließlich zahlst du auf deinen Erlös Umsatztsteuer. Wenn "die Seite" alles ohne Mehrwertsteuer anbietet, so ist das wohl ein Lockangebot, wahrscheinlich haben die die Mehrwertsteuer schon im Preis einkalkuliert.
Ach so, danke. Letzlich zahlt er ja doch Brutto.
Nein muss man nicht, außer man fällt unter die Kleingewerberegelung nach §19 (I) UStG.
Ein Unternehmer (Selbständiger) zahlt zwar erst mal, bei Einkäufen, die MwSt. diese wird aber als sog. Vorsteuer, mit der vom Unternehmer verkauften Waren oder Dienstleistungen vereinnahmten MwSt. verrechnet. Die MwSt. (aus Einkünften) abzüglich der Vorsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden.
Die abzuführende MwSt. wird auch Umsatzsteuer gennant.
Der Umsatzsteuerbetrag kann auch "negativ" sein, wenn man nur Ware einkauft, aber keine verkauft, bekommt man die MwSt. vom Finanzamt zurück.
Beispiel:
Wareneinkauf 100,- Euro netto + 19% MwSt. (Vorsteuer 19,- Euro) = 119,- Euro brutto
Warenverkauf 238,- Euro brutto (incl. 19% MwSt. = 38,- Euro)
MwSt. 38,- Euro, Abzüglich 19,- Euro Vorsteuer - es sind 19,- Euro MwSt, an das Finanzamt abzuführen.
Deshalb sind für Unternehmer die Netto-Preise relevant.
Nein, es iist üblich im B2B die Nettopreise ohne Umsatzsteuer anzugeben. Auf Angebot und Rechnung wird dann auf die Summe die Gesamtumsatzsteuer aufgeschlagen.
Bezahlt wird natürlich der Bruttobetrag.