Muss man als Bürge alles bezahlen?
Wenn ich z.B als Bürge für die Miete mich eingetragen habe und die Miete nicht bezahlt wurde, würde man mich als 2. Wahl kontaktieren.....und was wenn ich auch nicht zahle bzw. Zahlen kann ?
8 Antworten
Das kommt darauf an für was Du bürgst. Wenn für alle Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag kann sich der Vermieter mit seinen Forderungen an dich halten.
und was wenn ich auch nicht zahle bzw. Zahlen kann ?
Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid, Klage, Pfändung etc.
Eben die ganze Palette die jedem Zahlungsunwilligen widerfahren kann.
Schau mal hier rein:
Zahlt der Mieter nicht, kann der Vermieter z.B. Mahnbescheid erstellen lassen.
Mit einem Titel kann der Vermieter z.B. mindestens 30 Jahre lang versuchen von dem Bürgen oder dem Mieter das Geld zu bekommen.
Lohnpfändung usw. ist auch möglich.
wenn du nicht zahlen kannst, du hast keine Liquidität; wirst als Bürge abgelehnt.
der Vermieter kann dich zur Zahlung heranziehen, und zwar soweit, dass dein Häusschen zur Versteigerung kommt - der Mieter kann nicht zahlen
Du hast ja eine Bürgschaft übernommen. Somit bist du in der Zahlungsverpflichtung.
Wenn du auch ncciht zahlen kannst, können die auch bei dir Pfänden.
Du kannst dann gepfändet werden, da du ja für den Schuldner gebürgt hast. Das ist kein Lippenbekenntnis, sondern eine finanzielle Verpflichtung.