Muß Katzenhaltung (Wohnungskatzen) bei Anmietung einer neuen Wohnung beim Vermieter angegeben werden?

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seid 2013 bräuchte man katzenhatung nicht mehr erlaubt bekommen vom vermieter, die würden wie kleintiere ,also mäuse meeris und vögel --behandelt-

Diese Ansicht deines Sohnes ist schlicht falsch: Katzen und Hunde waren noch nie Kleintiere i. S. d. G. :-O

Muß Katzenhaltung( wohungskatzen) bei Anmietung einer neune Wohnung beim Vermieter angegeben werden?

Eindeutig ja :-O Zwar darf deren Haltung nicht mehr generell verboten werden, aber unverändert bedarf es der vorherigen Zustimmung des VM. Wenn er die ungefragt hält, berechtigt das den VM zu unverzüglichem Beseitigungsverlangen oder ihm würde andernfalls fristlos gekündigt :-O

Würde er eine gem. § 242 BGB zulässige Frage des VM hierüber wahrheitswidrig beantworten, wäre der Mietvertrag sogar anfechtbar.

G imager761

Gerichtsurteile sind leider keine Gesetze.

Man muss nach wie vor nachfragen, ob Katzenhaltung erlaubt ist. - Der Vermieter kann es einem nicht mehr so einfach verbieten, er benötigt eine stichfeste Begründung. Aber wenn ich als Vermieter eine Begründung suche, dann finde ich eine.

Ich rate deinem Sohn, nicht ohne den Vermieter in Kenntnis zu setzen, einfach 3(!) Katzen mitzubringen. Das schafft evtl. von Anfang an böses Blut. Es muss ja z.B. auch Katzennetz erlaubt werden... .

Es soll ja auch noch Vermieter geben, die gerne Katzen zulassen. Unsere Vermieterin hat selber 2 Katzen, und das war mit ein Grund, warum WIR damals unsere Wohnung bekommen haben (wir hatten damals 2, mittlerweile 4 Katzen). Es gibt aber Vermieter, die Katzen auf den Tod nicht ausstehen können. Das muss man klären, BEVOR man den Mietvertrag unterschreibt.

Es gilt nach wie vor: Kleintiere sind nicht genehmigungspflichtig. Katzen sind aber KEINE Kleintiere.

Es gibt keine neuen Erkenntnisse. Immer diese Gerichtsurteile.......

Sämtliche Gerichtsurteile sind Einzelfallentscheidungen und nicht allgemein anwendbar. Der BGH hat entschieden, dass Katzen keine Kleintiere sind und der Zustimmung des Vermieters bedürfen.

Ergo muss dein Sohn seine Miezen nicht nur angeben, sondern er braucht auch die Genehmigung vom Vermieter. Wobei dieser die Genehmigung aber nur begründet verweigern darf. Auch kann eine erteilte Genehmigung bei vermehrten Beschwerden jederzeit zurückgezogen werden.

Katzenhaltung bedarf nach wie vor der Zustimmung des Vermieters. Was seit März 2013 neu ist, der Vermieter darf die Haltung nicht mehr generell und grundlos untersagen.

In dem Urteil geht es zwar speziell um Hundehaltung, betrifft aber auch Katzenhaltung, da diese nicht zu den sog. Kleintieren zählen.

http://www.refrago.de/Sind_Hunde_nach_dem_BGH-Urteil_VIII_ZR_16812_vom_20.03.2013_in_Mietwohnungen_jetzt_immer_erlaubt.frage80.html

kleintiere sind alles was man im käfig halten kann. mit katzen geht das eher weniger. manche richter haben katzen als kleintiere eingestuft, andere nicht, das ist dann ne sache die vom gericht entschieden wird. mit unklarem ausgang

es gab 2013 ein urteil, ja. es besagt dass der vermieter ein verbot begründen muss. das ändert aber nichts daran dass er es verbieten kann und ja, er muss die katzen angeben. tut er das nicht kann der vermieter ihn abmahnen und kündigen