Muss ich zur Zulassungsstelle um die Versicherung zu ändern?

8 Antworten

Wie soll das denn funktionieren??? Halter = Versicherungsnehmer!! Sicher mußt du zur Zulassungsstelle, damit die Wissen, von wem die Kfz-Steuer einzuziehen ist! Auch im Falle eines Verkehrdeliktes, sprich Halterabfrage, muß man wissen, wer der Halter ist. Wenn der Brief beim Schwager bleibt ist das Egal. Sobald dein Name eingetragen ist bist du auch der Halter, egal wem das Auto gehört.

Maddin2623 
Beitragsersteller
 06.07.2014, 08:50

Halter muss nicht gleich Versicherungsnehmer sein. Da bin ich zu 100% gut informiert. Halter soll mein Schwager bleiben, ich versichere das Fahrzeug und werde es fahren.

peterobm  06.07.2014, 08:57
@Maddin2623

Die neue Versicherung nimmt Kontakt zur Zulassungsstelle auf und die wiederum mit dir.

SaVer79  06.07.2014, 09:01
@peterobm

So rum funktioniert das mal ganz sicher nicht: derjenige, der neuer Versicherungsnehmer werden soll, muss das mit der Versicherung ausmachen. Und diese meldet dann den Versicherungsnehmerwechsel der Zulassungsstelle.

Maddin2623 
Beitragsersteller
 06.07.2014, 12:28

Mein Schwager wird weiterhin der Halter bleiben, ich werde der VN und werde das Auto dann auch alleine nutzen. Das ganze hat den Hintergrund, dass er das Auto finanziert und der Kreditgeber sich weigert einen anderen Halter zu akzeptieren. Wenn dann müsste ich die Ganze Finanzierung übernehmen, das will und kann ich nicht.

schleudermaxe  06.07.2014, 14:03
@Maddin2623

Aber dann muß doch zuerst seine Versicherung gekündigt werden, denn doppelt versichern geht nun mal nicht!

siola55  06.07.2014, 12:00
Er wird der Halter bleiben, nur die Versicherung soll auf mich laufen...

@Coripiander

So'n Quatsch!!! Der Halter soll doch der Schwager bleiben...

siola55  06.07.2014, 12:00
Er wird der Halter bleiben, nur die Versicherung soll auf mich laufen...

@Coripiander

So'n Quatsch!!! Der Halter soll doch der Schwager bleiben...

larry2010  06.07.2014, 09:28

der halter muss nicht versicherungsnehmer sein. aber die versicheurng wird wissen wollen, wer das auto benutzt, um die monatlichen beiträge festzulegen.

SaVer79  06.07.2014, 09:40
@larry2010

Ja und? Das klärt ja der Versicherungsnehmer mit der Versicherung. Sinnvollerweise schon bevor man die ganze Umstellung vornimmt....

Die Zulassungsstelle interessiert nicht, wer das Auto versichert hat, sondern ob es versichert ist. Außerdem bleibt dein Schwager Halter des PKWs, dann interessiert es der Zulassungsstelle noch weniger.

Nur wenn du auch noch Halter wärst, musst das von der Zulassungsstelle vermerkt werden. Ich nehme auch an, der Versicherungsmakler hat das nicht richtig verstanden.

SaVer79  06.07.2014, 09:02

Ist übrigens nicht richtig. Bei der Zulassungsstelle wird durchaus vermerkt, wer denn genau der Versicherungsnehmer ist.

Jewi14  06.07.2014, 09:07
@SaVer79

Mag sein, dass der VN vermerkt ist, wichtig ist aber der Zulassungsstelle trotzdem, dass das Auto versichert nicht, nicht von wem

siola55  06.07.2014, 11:44
@Jewi14

@Jewi14

Da irrst du dich aber ganz gewaltig - natürlich will die Zulassungsstelle wissen, ob eine gültige eVB-Nr. bei denen vorliegt! Wird nun Martin Versich.nehmer für dieses Auto ohne Halterwechsel, dann muß der Schwager ja seine Kfz-Versicherung kündigen, ergo wird die Zulassungsstelle automatisch darüber informiert und hat demnach keine gültige Versicherungsbestätigung mehr für dieses Auto vorliegen!

Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass eben der Martin seine Versicherungsbestätigung, diese 7-stellige eVB-Nr. der Zulassungsstelle unverzüglich mitteilt, damit er keine Unannehmlichkeitn bekommt wie z.B. eine Zwangsenstempelung mit allen Folgen!

Maddin2623 
Beitragsersteller
 07.07.2014, 10:47

Hab eben mit der Zulassungsstelle gesprochen, die sagen so lange der Halter der Selbe bleibt und nur die Versicherung geändert werden soll reicht es wenn die Versicherung der Zulassungsstelle die Änderung einfach per Mail mitteilt.

Maddin2623 
Beitragsersteller
 06.07.2014, 09:03

Bin mir mittlerweile etwas unsicher ob man überhaupt den Versicherungsnehmer einfach so ändern kann.

SaVer79  06.07.2014, 09:06
@Maddin2623

Wenn die eigene Versicherung da mitmacht, funktioniert das schon. Man muss natürlich seine "eigenen" SF-Klassen etc. einbringen. Und man kann natürlich nicht gleichzeitig die Versicherungsgesellschaft wechseln.

Aber das muss man mit der Verischerungsgesellschaft abklären und ganz klar machen, dass es nicht auch um einen Halterwechsel geht

Maddin2623 
Beitragsersteller
 06.07.2014, 13:02
@SaVer79

Also geht das Ganze dann ja nur wenn die aktuelle versicherung meines schwagers zustimmt oder? Diese müsste dann ja einer vorzeitigen Kündigung zustimmen oder?

alos unsere zulassungsstelle hat nicht interessiert, das ich für die zulassung die versicherungsnummer auf mich ausgestellt hatte und dann bei bei der versicherung das auto dann auf meinen vater lief.

falls die versicherung der kfzstelle meldet, das die versicherung gekündigt wurde und man post bekommt, kann man immer noch der kfzstelle den versicheurngsnachweis bringen oder die versicheurng schickt es dorthin.

von daher keine panik

SaVer79  06.07.2014, 09:39

Weil die Versicherung dann intern eine neue eVB an die Zulassungsstelle "verschickt". Das bekommst Du gar nicht mit.

schleudermaxe  06.07.2014, 13:57
@SaVer79

Wie bitte soll das denn gehen? Das Ding habe ich doch bei der Abmeldung vorzulegen!

Man muss ganz klar unterscheiden: wenn tatsächlich der Halter geändert werden soll (so wie es der Versicherungsmensch annimmt), dann muss Du zur Zulassungsstelle. Soll allerdings nur der Versicherungsnehmer geändert werden, so kann das rein über die Versicherungsgesellschaft laufen und diese übermittelt dann die geänderten Versicherungsdaten direkt an die Zulassungsstelle

???? Und wie bitte soll das denn gehen ohne Kündigung des bisherigen Vertrages und warum so eine teure Variante? Wer kommt nur auf solche Ideen? Und der Berater gehört in die Tonne, denn für ein bereits zugelassenes Fahrzeug kann keine eVBN zur Abgabe ausgestellt werden, dies geht nur über die Versicherung direkt und die Zulassung wird diese ablehnen, da ja schon eine vorliegt. Alles doch ganz einfach, oder?